Umstrittene Praxis bei Beamten-Leistungsprämien in Kommunen in Schleswig-Holstein und Niedersachsen
Archivmeldung vom 03.08.2011
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.08.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittIn Schleswig-Holstein und Niedersachsen verfahren mehrere Städte, Gemeinden und Kreise nach der umstrittenen Praxis, einem Großteil ihrer Beamten Leistungsprämien zu gewähren. Obwohl laut Landesrecht in der Regel nur 15 Prozent der jeweiligen Mitarbeiter eine solche Zahlung bekommen dürfen, gibt es nach Recherchen des Radioprogramms NDR Info viele Kommunen, in denen deutlich mehr Bedienstete begünstigt werden. In einigen Fällen bekamen fast alle Beamten eine Prämie, die eigentlich nur für "herausragende Leistungen" vorgesehen ist.
Nach Recherchen von NDR Info halten sich in Schleswig-Holstein mehrere Landkreise nicht an die Verordnung des Landes. Im Kreis Steinburg etwa bekamen 73 Prozent der Beamten eine Prämie, auch die Kreise Dithmarschen und Schleswig-Flensburg überschritten den Informationen des Senders zufolge die Grenzen. Zudem gab es in mindestens fünf Gemeindeverwaltungen Verstöße, die inzwischen von den jeweiligen Aufsichtsbehörden moniert wurden - die Gemeinden befinden sich in den Kreisen Lauenburg, Ostholstein und Plön.
In Niedersachsen gewähren der Kreis Aurich (ca. 90 Prozent) und die Stadt Delmenhorst (78 Prozent) den Informationen des Senders zufolge Leistungsprämien, ohne die Vorgaben der Landesverordnung einzuhalten. Im Landkreis und der Stadt Osnabrück, wo die umstrittene Praxis im Juli bekannt geworden war, ermittelt zurzeit die Staatsanwaltschaft. Alle betroffenen Kommunen betonen allerdings, dass es nicht zu Mehrausgaben komme - die sowieso für die Prämien vorgesehene Summe werde nur anders verteilt, hieß es.
Die für die Kommunalaufsicht zuständigen Innenministerien in beiden Ländern haben eine landesweite Überprüfung der Prämienzahlungen angeordnet, offizielle Ergebnisse soll es in einigen Wochen geben. Laut den entsprechenden Landesverordnungen können Kreise und Gemeinden kommunalen Beamten eine Prämie in Höhe eines Anfangsgrundgehaltes der jeweiligen Besoldungsgruppe gewähren. Demnach dürfen allerdings nur höchstens 15 Prozent oder in Sonderfällen 30 Prozent der Beschäftigten begünstigt werden.
Die Gewerkschaft für kommunale Beamte und Angestellte (Komba) macht vor allem die komplizierte Rechtslage für die Verstöße verantwortlich: "Wir halten dieses Vorgehen für richtig. Wir müssen dem Gesetzgeber wirklich zeigen, dass wir ein Defizit in der Rechtsordnung haben", sagte der Landesvorsitzende in Schleswig-Holstein, Kai Tellkamp, zu NDR Info. Kritiker bemängeln, dass bei einer Verteilung von Prämien an einen Großteil der Beamten der Leistungsgedanke in den Hintergrund trete.
Viele Kreise und Kommunen halten die bestehenden Regelungen für generell untauglich und wenden sie deswegen nicht an. Die Stadt Neumünster beispielsweise teilte NDR Info mit, sie sehe in den Landesverordnungen "keine ausreichende Grundlage", eine leistungsorientierte Bezahlung von Beamten zu ermöglichen. Vor allem kritisieren Kreise und Städte die unterschiedlichen Regelungen für Beamte und Angestellte, in deren Tarifvertrag Prämienregelungen festgeschrieben sind. Der Landkreis Peine sprach von einem "Spannungsfeld". In Schleswig-Holstein ist inzwischen eine Neuregelung geplant.
Quelle: NDR Info (ots)