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Amtsgericht Lüneburg: Ingewahrsamnahme friedlicher Baumaktivisten war rechtswidrig

Archivmeldung vom 14.09.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.09.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Das Amtsgericht Lüneburg hat vorige Woche klargestellt, dass die Ingewahrsamnahme dreier BaumaktivistInnen von ROBIN WOOD im Januar dieses Jahres rechtswidrig war. Die zwei Männer und eine Frau hatten gegen die "AUTOritäre" Verkehrspolitik der Stadt Lüneburg protestiert.

Elf Tage lang hatten sie trotz Sturm und Kälte in Bäumen an der Reichenbachbrücke in Lüneburg ausgeharrt, die inzwischen für den Ausbau einer Straße gefällt wurden. Nach ihrer brutalen Räumung wurden sie Ingewahrsam genommen. Dagegen hatten sie geklagt und nun vor Gericht Recht bekommen.

Der friedliche Protest der UmweltschützerInnen war den Behörden der Stadt Lüneburg vom Anfang an ein Dorn in Auge. Die obersten Lüneburger Polizeiverantwortlichen hatten in enger persönlicher Absprache mit Oberbürgermeister Ulrich Mädge am 15. Januar dieses Jahres einen überzogenen Polizeieinsatz inszeniert. Dabei räumten schwarz vermummte Beamte des Sondereinsatzkommandos die Aktivisten rabiat aus den Bäumen und nahmen sie anschließend in Gewahrsam. Bei diesem Polizeieinsatz wurden zwei AktivistInnen verletzt.

ROBIN WOOD war entsetzt über den unverhältnismäßigen Polizeieinsatz und betonte schon damals die Rechtswidrigkeit des polizeilichen Handelns - zu Recht, wie jetzt das Amtsgericht Lüneburg bestätigte. "Die Freiheitsentziehung war hier von Anfang an, also bereits dem Grunde nach, rechtswidrig", so der Amtsrichter. Dieser Beschluss ist auch insofern bemerkenswert, als sich der Richter bei der Tatsachenfeststellung ausschließlich auf die einseitige und in Teilen falsche Darstellung der Polizei bezog. Die Maßnahme sei -- so stellte das Gericht fest - schon deshalb von Anfang an rechtswidrig gewesen, weil sie keineswegs unerlässlich im Sinne des Gefahrenabwehrgesetzes war.

"Ich freue mich über diesen ersten klaren juristischen Erfolg. Ich hoffe, dass das volle Ausmaß der Rechtsbrüche durch die Polizei im Verlauf der nächsten Verfahren zu Tage gefördert wird", sagte Aktivistin Cécile Lecomte, die bei ihrer Festnahme so verletzt wurde, dass sie im Krankenhaus behandelt werden musste.

In der Sache sind noch weitere Verfahren sowohl gegen AktivistInnen, als auch gegen die Polizei anhängig.

Quelle: Pressemitteilung ROBIN WOOD


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