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Unglück in Nachterstedt Staatsanwaltschaft stellt Verfahren ein

Archivmeldung vom 23.02.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.02.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Unglücksstelle Concordiasee. Bild: Deirun CC-BY-SA-3.0-DE. de.wikipedia
Unglücksstelle Concordiasee. Bild: Deirun CC-BY-SA-3.0-DE. de.wikipedia

Der gewaltige Erdrutsch mit drei Toten am Concordiasee in Nachterstedt im Salzlandkreis im Juli 2009 bleibt juristisch ohne Konsequenzen. Das berichtet die Mitteldeutsche Zeitung (Online-Ausgabe.

Laut zuständiger Staatsanwaltschaft Magdeburg ist das Verfahren wegen des Verdachts auf fahrlässige Tötung eingestellt worden. "Es konnte keine einheitliche Ursache für den Erdrutsch durch die Gutachter festgestellt werden", sagte der Sprecher der Behörde, Frank Baumgarten. Es hätte sich zudem keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Mitarbeiter des Bergbausanierers LMBV oder des Landesamtes für Geologie und Bergwesen "strafrechtliche Sorgfaltspflichtsverletzungen bei der Errichtung und Pflege des Böschungssystems am Unglücksort begangen haben", so Baumbach. In den frühen Morgenstunden des 18. Juli 2009 waren am Südufer des in einer ehemaligen Braunkohlegrube entstehenden Concordiasees 4,5 Millionen Kubikmeter Erdreich abgerutscht. Die Massen rissen dabei Teile der Wohnhaussiedlung "Am Ring" mit in die Tiefe. Drei Bewohner, die in den Häusern schliefen, wurden von den Erdmassen verschluckt und konnten bis heute nicht vom Seegrund geborgen werden.

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung (ots)

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