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Jobcenter-Termine dürfen aus "religiösen Gründen" abgesagt werden

Archivmeldung vom 05.08.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.08.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Bild: Uta Herbert / pixelio.de
Bild: Uta Herbert / pixelio.de

Bürgergeld-Empfänger dürfen ab sofort Jobcenter-Termine auch aus religiösen Gründen absagen. Das berichtet "Bild" unter Berufung auf eine neue Weisung der Bundesagentur für Arbeit (BA). Danach müssen die Jobcenter Melde-Termine verschieben, wenn der Arbeitslose "glaubhaft vorträgt, an einem vorgesehenen Termin aus religiösen Gründen an der Wahrnehmung des Termins gehindert zu sein".

Dazu zählt die BA unter anderem "religiöse Feiertage, die den Religionsangehörigen bestimmte Verhaltensweisen auferlegen/vorgeben", die sie am Besuch des Jobcenters hindern könnten. Das Arbeitsministerium hat die neue Weisung auf den Weg gebracht. Eine Sprecherin sagte "Bild": "Hierdurch wird der grundgesetzlich garantierten Freiheit der Religionsausübung im Rahmen des Bürgergeldes angemessen Rechnung getragen."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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