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Freiberg: Asylbewerber erscheint nicht zur Gerichtsverhandlung – Strafverfahren eingestellt

Archivmeldung vom 18.07.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.07.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

"Weil ein sogenannter „Asylbewerber“ nicht zu seiner Gerichtsverhandlung erschienen ist, hat das Gericht das Verfahren kurzerhand eingestellt. Der wegen Raubes angeklagte Zuwanderer hatte sich von seinem gewöhnlichen Aufenthaltsort ganz einfach abgemeldet. Den Migranten zur Aufenthaltsermittlung auszuschreiben, kam der Kuscheljustiz nicht in den Sinn", zitiert das Magazin "Anonymousnews" einen Bericht der "Freien Presse".

Weiter berichtet das Magazin: "Wie einfach man in der BRD einem Gerichtsverfahren entgehen kann, wenn man die richtige Hautfarbe hat, zeigte ein Zuwanderer in Freiberg (Sachsen). Vor dem hiesigen Schöffengericht sollte er sich am Montag wegen Raubes verantworten. Ein Raub gilt in der Bundesrepublik als schwere Straftat, die gemäß § 249 StGB „mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft“ wird.

Der Migrant hatte aber keine Lust, sich für sein Vergehen zu verantworten und leistete der staatsanwaltschaftlichen Vorladung dementsprechend keine Folge. Die Beteiligten warteten stundenlang vergeblich auf das Erscheinen des Angeklagten. In der Folge wurde eine polizeiliche Vorführung angeordnet. Diese blieb jedoch erfolglos. Es konnte lediglich festgestellt werden, dass der junge Mann in Freiberg abgemeldet wurde und jetzt unbekannten Aufenthaltes ist.

Und was machte das zuwanderungsfreundliche Gericht? Es stellte das Verfahren ganz einfach vorläufig ein. Eine Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung kam der BRD-Kuscheljustiz nicht in den Sinn. Man ging davon aus, dass der Beschuldigte nun für längere Zeit abwesend sein werde, so die hanebüchene Begründung für die Einstellung des Verfahrens. Dabei hatte der Zuwanderer nicht nur einen Kaugummi im Supermarkt gestohlen, sondern sich ganz offensichtlich eines Raubes schuldig gemacht, was an dieser Stelle noch einmal betont werden muss.

Mit der richtigen Hautfarbe hat man im Jahre 2019 offenbar leichtes Spiel mit der Justiz. Man stelle sich einmal vor, ein Deutscher hätte sich eine derartige Verfehlung geleistet. Sofort eingeleitete Fahndungsmaßnahmen wären erst zum Erliegen gekommen, wenn man den Beschuldigten gefasst hätte. Die BRD schreckt heute nicht einmal mehr davor zurück, ahnungslose Bürger selbst wegen geringsten Vergehen bis in ferne Länder zu verfolgen. Sogar die gesetzeswidrige Verschleppung von Deutschen aus dem Ausland in einen dunklen Kerker des Merkel-Regimes ist heute keine Seltenheit mehr.

Bei zugewanderten Straftätern ticken die Uhren im real existierenden Schlaraffenland jedoch anders, wie das aktuelle Beispiel des importierten mutmaßlichen Räubers zeigt. Einen noch größeren Migrationsbonus könnte es kaum geben. Und der Fall animiert selbstredend weitere Migranten dazu, ebenfalls im großen Stil gegen Gesetze zu verstoßen. Strafen drohen ja ohnehin kaum, wie man in Freiberg eindrucksvoll unter Beweis gestellt hat."

Quelle: Anonymousnews von Benjamin Dankert

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