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NSU-Ombudsfrau erwartet Höchststrafe für Beate Z.

Archivmeldung vom 20.07.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.07.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Tim Reckmann / pixelio.de
Bild: Tim Reckmann / pixelio.de

Die Ombudsfrau der Bundesregierung für die Hinterbliebenen des NSU-Terrors, Barbara John, erwartet für die Hauptangeklagte im Prozess, Beate Z., die Höchststrafe. "Die Hinterbliebenen können sich nicht vorstellen, dass das Strafmaß für die Mittäterin Beate Z. unterhalb der Höchststrafe von 15 Jahren bleibt", sagte sie der "Berliner Zeitung".

"Dazu erwarten sie, dass die besondere Schwere der Schuld festgestellt wird. Die Opfer mussten schließlich allein deshalb sterben, weil sie Ausländer waren." John fügte hinzu: "Bei den Gesprächen wurde zudem deutlich, dass das übliche und im Vergleich mit anderen Ländern eher geringe Strafmaß für Mord in diesem Fall das Gerechtigkeitsempfinden vieler Hinterbliebenen und Opfer verletzt. Denn die Täter haben zehn Menschenleben ausgelöscht. Sie selbst können wieder freikommen. Dann geht das Leben für sie weiter, und sie sind überzeugt, nun sei alles gut."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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