Musikindustrie geht verstärkt gegen Betreiber von illegalen Tauschbörsen vor
Archivmeldung vom 14.07.2007
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittSeinen Rechner als Server für illegale Tauschbörsenzur Verfügung zu stellen, kann teuer werden. Das Landgericht Hamburg (Az. 308 O 273/07) hat in einer jetzt zugestellten einstweiligen Verfügung den Anbieter eines eDonkey-Servers dazu verurteilt, seinen Rechner vom Netz zu nehmen, solange dort illegale Musikdateien zum Download angeboten werden.
Auf den Betroffenen kommen Gerichts- und
Anwaltsgebühren in Höhe von rund 5.000 Euro zu. Bei Zuwiderhandlung
droht ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro oder sogar Ordnungshaft
bis zu sechs Monaten. "Wir werden in Zukunft gegen jeden Betreiber
von Tauschbörsen-Servern vorgehen, wenn dort illegale Angebote zu
finden sind", so Peter Zombik, Geschäftsführer der deutschen
Phonoverbände. Gleichlautende Entscheidungen haben auch das
Landgericht Frankfurt (Az. 2-18 O 269/07) und das Landgericht
Düsseldorf (Az. 12 O 388/07) gefällt.
Das Funktionsprinzip von Tauschbörsen basiert auf einer weltweiten Vernetzung der Nutzer über zentrale Knotenpunkte, so genannte Server oder Hubs. Auf diesen Computern sind entweder die Dateien selbst oder die Informationen gespeichert, wo eine gesuchte Datei zu finden ist. "Es ist bedauerlich, dass die an sich sinnvolle Technologie von Tauschbörsen immer noch zu massenhaften Urheberechtsverletzungen missbraucht wird, obwohl längst entsprechende Filtertechnologien zur Verfügung stehen", so Zombik weiter. Allein 2006 wurden in Deutschland 374 Millionen Musikstücke aus dem Internet heruntergeladen.
Quelle: Pressemitteilung Deutsche Phonoverbände