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Gefangene in Sachsen-Anhalt sollen für Arbeit besser bezahlt werden

Freigeschaltet am 16.12.2024 um 18:07 durch Mary Smith
(Symbolbild) Bild: Gettyimages.ru / Caspar Benson
(Symbolbild) Bild: Gettyimages.ru / Caspar Benson

Sachsen-Anhalts Justizministerin Franziska Weidinger (CDU) will den Stundenlohn für Strafgefangene erhöhen. Derzeit zahlt das Land für eine Tätigkeit mit durchschnittlichen Anforderungen 2,02 Euro. Künftig sollen es 3,37 Euro sein, was einem Aufschlag von 67 Prozent entspricht. Das berichtet die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung (Dienstagausgabe) unter Berufung auf die ihr vorliegende Kabinettsvorlage. Die Lohnerhöhung ist Teil einer Gesetzesänderung, über die das Kabinett an diesem Dienstag berät.

Justizministerin Weidinger bestätigte die Pläne. "Arbeit ist einer der wichtigsten Bausteine für die Resozialisierung von Gefangenen", sagte sie der MZ. "Eine bezahlte Tätigkeit während der Haftzeit ist nicht nur mit Anerkennung verbunden, sondern schafft auch die Möglichkeit, dass Gefangene mit dem erarbeiteten Geld aktiv Opfer entschädigen können." Diese Komponente sei ihr besonders wichtig.

Ziel sei eine Vergütung, "die den Gefangenen einen erkennbaren Vorteil belässt und damit den Mehrwert von Arbeit unterstreicht", heißt es aus dem Magdeburger Justizministerium. Einem Sprecher zufolge gehen derzeit etwas mehr als die Hälfte aller Strafgefangenen einer Arbeit nach.

Weidingers Vorschlag zufolge sollen Gefangene mit Arbeit auch ihre eigene Haftzeit verkürzen können. Wer eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe absitzt, also wegen nicht bezahlter Geldstrafen in Haft kam, soll künftig für jeden unentgeltlich absolvierten Arbeitstag einen Tag früher entlassen werden. Für alle Gefangenen soll zudem eine weitere Neuerung kommen: Durch geleistete Arbeit oder eine Ausbildung sollen sie sich acht zusätzliche Freistellungstage verdienen können - dabei handelt es sich um arbeitsfreie Tage mit Lohnfortzahlung, die im Gefängnis absolviert werden. Bei "hierfür geeigneten Gefangenen" sollen diese acht Tage auch zur Verkürzung der Haftzeit verwendet werden können.

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung (ots)

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