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410.000 Hartz-IV-Empfänger zahlen bei Wohnkosten drauf

Archivmeldung vom 28.03.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.03.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Hartz IV Sanktionen: Staatlich beauftragte Streichung von lebensnotwendigen Geldern.
Hartz IV Sanktionen: Staatlich beauftragte Streichung von lebensnotwendigen Geldern.

Bild: NicoLeHe / pixelio.de

Mehrere hunderttausend Hartz-IV-Haushalte in Deutschland geben nach Auskunft der Bundesregierung mehr für Wohnkosten aus, als von den Sozialbehörden übernommen wird. Das berichten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Sonntagausgaben) unter Berufung auf eine Antwort des Arbeitsministeriums auf eine Anfrage der Linken im Bundestag.

Zuletzt hätten die laufenden Kosten etwa für Strom und Gas in rund 410.000 Bedarfsgemeinschaften höher gelegen, als von den Ämtern anerkannt worden sei, zitieren die Funke-Zeitungen aus der Auskunft. Das sei ein Anteil von 14 Prozent aller Bedarfsgemeinschaften. Die sogenannte Wohnkostenlücke, also die Gesamtdifferenz zwischen entstandenen und anerkannten Kosten in Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften, summierte sich laut Ministerium innerhalb eines Jahres auf rund 460 Millionen Euro.

Berücksichtigt wird der Zeitraum von Dezember 2020 bis November 2021. Die Höchststände bei den Energiepreisen infolge des russischen Überfalls auf die Ukraine sind damit noch nicht berücksichtigt. Die Linken-Sozialpolitikerin im Bundestag, Caren Lay, kritisierte, die Kosten für Miete, Heizung und Strom seien in den Sätzen der Grundsicherung "viel zu niedrig angesetzt". Jeder siebte Hartz-IV-Haushalt "zahlt drauf und muss an Essen, Kleidung oder Bildung sparen. Diese Ungleichheit ist nicht haltbar", sagte Lay den Funke-Zeitungen. Laut der Linken-Politikerin sind es im Schnitt 93 Euro pro Monat und Bedarfsgemeinschaft, die aus den Regelbedarfen privat beigesteuert werden müssen. Dies sei ein Anstieg um acht Prozent gegenüber 2019 und 20 Prozent gegenüber 2017.

 Lay hob hervor: "Die Periode der Heizkostensteigerungen in diesem Winter ist noch nicht berücksichtigt." Zudem basieren die Regelbedarfe der Grundsicherung weiterhin auf Daten aus dem Jahr 2018, "was die Lücke zwischen den wahren Kosten der Haushalte und dem SGB II-Satz angesichts der enormen Preissteigerungen bei Strom, Heizkosten und Mieten noch vergrößert". Lay verlangte, angesichts explodierender Mieten, Heiz- und Energiekosten müssten "dauerhaft die realen Wohn- und Energiekosten übernommen werden". Ein einmaliger Zuschuss genüge nicht. Das Entlastungspaket der Bundesregierung müsse "sozial ausgewogen sein und insbesondere Menschen mit geringen Einkommen entlasten. Denn sie sind am stärksten von Wohnungsnot und Energiearmut betroffen".

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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