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BGH bestätigt Freispruch im Wehrhahn-Prozess

Archivmeldung vom 14.01.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.01.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Ehemaliges Erbgroßherzogliches Palais, heute Hauptgebäude des Bundesgerichtshof (BGH)
Ehemaliges Erbgroßherzogliches Palais, heute Hauptgebäude des Bundesgerichtshof (BGH)

Foto: ComQuat
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Freispruch im Prozess um den Bombenanschlag auf den S-Bahnhof Wehrhahn vor 20 Jahren ist rechtskräftig. Die Überprüfung des Urteils vom Landgericht Düsseldorf habe keinen Rechtsfehler ergeben, teilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag mit.

Bei dem Anschlag waren zehn überwiegend jüdische Zuwanderer aus Osteuropa verletzt worden. Eine im fünften Monat schwangere Frau verlor ihr ungeborenes Baby. Dem Angeklagten war versuchter Mord in zwölf Fällen in Tateinheit mit dem Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion vorgeworfen worden. Er war Inhaber einer unweit des Explosionsgeschehens gelegenen Militariahandlung und befand sich zum Tatzeitpunkt in der Nähe des Tatorts. Dass er die Explosion ausgelöst hatte oder in sonstiger Weise an dem Anschlag beteiligt war, konnte die zuständige Strafkammer nach sechsmonatiger Hauptverhandlung im Juli 2018 nicht feststellen. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen das Urteil Revision eingelegt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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