Erste Klagen gegen Ledger eingebracht
Archivmeldung vom 10.08.2021
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.08.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Sanjo BabićDie Anwaltskanzlei SCHEIBER Rechtsanwalt / Attorney at Law brachte erste Schadenersatzklagen für Betroffene gegen Ledger, einem der weltweit bekanntesten Hersteller von Hardware-Wallets (www.ledger.com), wegen Verstößen gegen das Datenschutzrecht ein.
Sicherheitslücke im Online-Shop führte zur Datenpanne
Aufgrund einer Sicherheitslücke im Online-Shop bei einem der weltweit bekanntesten Hersteller von Hardware-Wallets, die Ledger SAS mit Firmensitz in Paris/Frankreich, wurde im vergangenen Jahr 2020 dessen E-Commerce- und Marketing-Datenbank mit ungefähr einer Million Kunden-Email-Adressen und ungefähr 292.000 persönlichen Kunden-Informationsdatensätzen, wie Vor- und Nachnamen, Telefonnummern, Postanschriften und gekaufte Produkte, geleakt und steht seitdem auf einer Internetplattform für jedermann zum Download zur Verfügung.
Data Breach Betroffene werden Opfer von Erpressungen
Seitdem die persönlichen Daten von Ledger-Kunden öffentlich zugänglich sind, erhalten Betroffene nahezu täglich Unmengen an unaufgeforderten Werbeemails, Telefonanrufen von unbekannten Dritten, die zumeist dubiose Finanzprodukte verkaufen wollen, sowie Phishing-Emails, aber auch erpresserische Emails oder Anrufe.
Schadenersatzansprüche wegen Datenschutzverstößen
Die Anwaltskanzlei SCHEIBER Rechtsanwalt | Attorney at Law hat ein Sammelverfahren für Betroffene der Ledger-Datenpanne ins Leben gerufen. Es ist davon auszugehen, dass Ledger gegen Bestimmungen der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen hat. Ledger haftet als datenschutzrechtliche Verantwortliche und Betroffene haben einen Schadenersatzanspruch. Ledger lehnte bislang eine außergerichtliche Einigung ab. Aus diesem Grund wurden nunmehr die ersten Klagen bei Gericht (zunächst in Deutschland) eingebracht.
Quelle: SCHEIBER Rechtsanwalt | Attorney at Law (ots)