Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Vermischtes Flug ausgefallen oder verspätet: Das steht Betroffenen zu Pauschale

Flug ausgefallen oder verspätet: Das steht Betroffenen zu Pauschale

Archivmeldung vom 23.03.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.03.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Die Höhe der pauschalen Ausgleichszahlung richtet sich nach der Flugstrecke
Die Höhe der pauschalen Ausgleichszahlung richtet sich nach der Flugstrecke

Bildrechte: ADAC Fotograf: ADAC

Für viele beginnt mit den Osterferien die Reisezeit. In nur wenigen Stunden erreicht man mit dem Flugzeug sonnige Ziele. Umso ärgerlicher ist es, wenn sich die Urlaubsreise wegen verspäteten oder ausfallenden Flügen verzögert. Jüngst sorgten Streiks an vielen Flughäfen für Ärger bei den Betroffenen und weitere Streiks zu Beginn der Osterferien sind nicht ausgeschlossen. Die ADAC Juristen klären auf, ab wann es Geld zurückgibt und welche Tipps es zu beachten gilt.

Wird der Flug weniger als 14 Tage vor Abflug annulliert, können betroffene Passagiere eine pauschale Ausgleichszahlung verlangen. Die Höhe richtet sich nach der Flugstrecke: 250 Euro bei Flügen bis 1500 Kilometern, 400 Euro bei bis zu 3500 Kilometern und 600 Euro ab einer Flugstrecke von über 3500 Kilometern. Erreicht man den Zielflughafen mit einer Verspätung von drei Stunden oder mehr, kann ebenfalls ein Anspruch auf die pauschale Ausgleichszahlung bestehen. Der Anspruch kann jedoch entfallen, wenn sich die Airline auf außergewöhnliche Umstände berufen kann.

Zusätzlich zur pauschalen Ausgleichszahlung kann vom Vertrag zurückgetreten werden. Dann muss der Ticketpreis von der Airline erstattet werden. "Wer seine Reise jedoch trotzdem antreten möchte, kann von der Airline eine Alternativbeförderung verlangen.", sagt ADAC Reiserechtsexpertin Ellen Stamer. Befindet man sich bereits am Flughafen und muss dort eine längere Zeit ausharren, muss die Airline Passagiere mit Essen und Getränken versorgen. Sollte die alternative Flugmöglichkeit erst am nächsten Tag möglich sein, muss sie zudem eine Hotelübernachtung und die Beförderung dorthin organisieren.

Es kann immer wieder vorkommen, dass die Airline diese Leistungen nicht von sich aus anbietet. In diesen Fällen darf man sich selbst darum kümmern, zahlen muss die Fluggesellschaft trotzdem - die Kosten werden im Nachhinein erstattet. "Wichtig ist, dass alle Belege als Nachweis aufgehoben werden", so Stamer.

Tipps der ADAC Juristen für richtiges Verhalten am Flughafen: Erfährt man am Flughafen von der Verspätung oder Annullierung sollte man sich entweder direkt vor Ort oder telefonisch bei der Airline melden und nach Informationen fragen, sowie sich den Grund und die Dauer der Verspätung schriftlich bestätigen lassen. Ist der Flug Teil einer Pauschalreise, sollte man sich umgehend an den Reiseveranstalter wenden.

Schnelle und unkomplizierte Hilfe gibt es mit dem ADAC Entschädigungsrechner. Mit wenigen Klicks können Betroffene ihre Rechte überprüfen und anschließend geltend machen: Entweder selbst über den ADAC Musterbrief oder mit Hilfe des ADAC Partners FairPlane, der den möglichen Anspruch mit seinen Vertragsanwälten durchsetzt. Benötigt werden dafür lediglich das Abflugdatum und die Flugnummer. Die Entschädigungen sind dabei bis zu drei Jahre rückwirkend möglich.

Quelle: ADAC (ots)

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte filter in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige