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NSU-Prozess: Befangenheitsantrag von Beate Z. abgelehnt

Archivmeldung vom 31.07.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.07.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Oberlandesgericht München: Strafjustizzentrum
Oberlandesgericht München: Strafjustizzentrum

Foto: Bubo
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Befangenheitsantrag der mutmaßlichen Rechtsterroristin Beate Z., die vor dem Oberlandesgericht München im NSU-Prozess vor Gericht steht, ist abgelehnt und die Verhandlung am Donnerstag fortgesetzt worden. Die Angeklagte hatte den Richtern vorgeworfen, Zeugen nicht ausreichend befragt zu haben.

In der Ablehnung des Antrags, welche der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vorliegt, wurde der Vorwurf als unbegründet zurückgewiesen. Die Zeugenvernehmung sei noch gar nicht abgeschlossen, weshalb noch gar nicht beurteilt werden könne, ob bestimmte Aspekte vernachlässigt worden seien, so die Richter den Angaben zufolge.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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