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Motorradversicherung jetzt noch wechseln - Beiträge steigen bereits an

Archivmeldung vom 27.01.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.01.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: "obs/CHECK24 GmbH"
Bild: "obs/CHECK24 GmbH"

Januar ist ein guter Zeitpunkt, um die Motorradversicherung zu wechseln. Erstens: Der durchschnittliche Haftpflichtbeitrag ist aktuell sechs Prozent günstiger als noch im August 2019. Zweitens: Motorradfahrer mit Saisonkennzeichen ab März können ihren alten Versicherungsvertrag noch bis Ende Januar kündigen.

"Biker sollten nicht mehr lange mit dem Wechsel ihrer Motorradversicherung warten", sagt Dr. Tobias Stuber, Geschäftsführer Kfz-Versicherungen bei CHECK24. "Bereits seit Dezember steigen die durchschnittlichen Haftpflichtbeiträge wieder."

Mehr als 60 Prozent des Versicherungsbeitrags durch Anbieterwechsel sparen

Wechselt ein Motorradhalter vom teuersten zum günstigsten Anbieter für einen ganzjährigen Versicherungsschutz inkl. Teilkasko, spart er in einer Beispielrechnung 62 Prozent des Beitrags oder 108 Euro im Jahr. Auch Halter mit Saisonkennzeichen sparen bis zu 62 Prozent durch den Versicherungswechsel.**

Viele Merkmale beeinflussen Preis der Versicherung - günstiger unterwegs mit Saisonkennzeichen

Im Vergleich der je fünf günstigsten Versicherungstarife spart ein Motorradfahrer mit einem Saisonkennzeichen von März bis einschließlich Oktober im Schnitt 29 Prozent gegenüber einem ganzjährigen Angebot.

"Bei einem Saisonkennzeichen sollte das Motorrad mindestens sechs Monate angemeldet werden, da der Halter nur so nach einem unfallfreien Jahr in eine höhere Schadenfreiheitsklasse eingestuft wird", sagt Dr. Tobias Stuber.

Günstiger ist es auch für Motorradfahrer, die auf dem Land statt in der Großstadt wohnen oder die Motorleistung ihres Zweirads deutlich drosseln. Um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden, sollten Verbraucher in jedem Fall alle Angaben wahrheitsgemäß machen.

**Beispielberechnung und Profilübersicht http://ots.de/JAo5sv

Quelle: CHECK24 GmbH (ots)

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