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Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung gegen Kölner Zoodirektor Pagel - Hintergrund ist tödlicher Tigerangriff

Archivmeldung vom 22.01.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.01.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Fünf Monate nach dem tödlichen Angriff eines Tigers auf eine Tierpflegerin hat die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen den Kölner Zoodirektor Theo Pagel eröffnet. Das berichtet der "Kölner Stadt-Anzeiger" (Mittwoch-Ausgabe und ksta-online). "Wir sehen einen Anfangsverdacht für den Tatvorwurf der fahrlässigen Tötung", bestätigte Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer der Zeitung.

Die Anklagebehörde stützt ihren Verdacht auf einen Bericht der Bezirksregierung Köln, die für den betrieblichen Arbeitsschutz zuständig ist. Dieser Bericht lasse eine "nicht unerhebliche Verletzung der arbeitsschutz-rechtlichen Pflichten" des Zoo-Chefs vermuten, heißt es. Zunächst war gegen Unbekannt ermittelt worden. Die 43-jährige Pflegerin hatte den Käfig betreten, obwohl sich ein Tiger darin befand. Sie starb durch einen Biss in die Halswirbelsäule. Es gab eine Dienstanweisung, nach der sich die Pfleger vor dem Betreten der vergitterten Boxen versichern mussten, dass sich alle Tiger auf der Außenanlage aufhalten. Außerdem war vorgeschrieben, dass sich ein zweiter Pfleger in Sicht oder in Rufweite aufhält; also nicht zwingend in unmittelbarer Nähe, es reichte auch ein Telefonkontakt. In anderen Zoos bestehen schärfere Richtlinien. In Frankfurt etwa gilt das Vier-Augen-Prinzip. Die Staatsanwaltschaft prüft, ob die Kölner Regelung unzureichend war und Pagel in seiner Funktion als Vorstandsvorsitzender des Zoos ein organisatorisches Verschulden zukommt. Pagel sagte dem "Kölner Stadt-Anzeiger", er wolle sich zu dem laufenden Ermittlungsverfahren nicht äußern.

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger (ots)

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