Entgelte der Vollzeitbeschäftigten stiegen 2022 überdurchschnittlich stark // BA-Presseinfo Nr. 36
Archivmeldung vom 20.07.2023
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Freigeschaltet durch Mary SmithDas Medianentgelt aller sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten lag im vergangenen Jahr bei 3.646 Euro. Gegenüber dem Jahr 2021 sind die Löhne und Gehälter somit um 130 Euro oder 3,7 Prozent gestiegen. Neben Tariferhöhungen ist der Anstieg auch mit der hohen Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld während der beiden Pandemiejahre zu begründen. Während dieser Zeit bezogen viele Beschäftigte durch die Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld ein geringeres Entgelt.
Entgelte nach Geschlecht
Während das Medianentgelt der Männer bei 3.779 Euro liegt, erzielen Frauen 3.413 Euro. Die Differenz liegt demnach bei 365 Euro und hat sich im Vergleich zum Jahr 2021 um lediglich acht Euro verringert. Im Jahr 2017 unterschieden sich die Löhne und Gehälter noch um 452 Euro.
Länder: Höchste Entgelte in Hamburg, am wenigsten in MV
Die höchsten Medianentgelte erzielen Vollzeitbeschäftigte in Hamburg mit 4.127 Euro, Baden-Württemberg mit 3.977 Euro und Hessen mit 3.938 Euro. In Mecklenburg-Vorpommern (2.935 Euro), Thüringen (2.945 Euro) und Sachsen-Anhalt (2.993 Euro) liegt der Median am niedrigsten.
Methodische Hinweise
Die Statistik der BA weist Medianentgelt und keine "Durchschnittsgehälter" im engeren Sinne aus. Zudem werden nur Vollzeitbeschäftigte berücksichtigt. Die Daten basieren auf der Meldung der Arbeitgeber zur Sozialversicherung. Da Löhne und Gehälter nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung gemeldet werden, die im vergangenen Jahr bei 7.050 Euro in Westdeutschland und 6.750 Euro in Ostdeutschland lag, ist nicht für alle Beschäftigten bekannt, wie hoch das tatsächlich erzielte Entgelt war. Die Statistik der BA weist deswegen das Medianentgelt aus, das heißt, die eine Hälfte der Beschäftigten erzielt ein Entgelt, das unter diesem Medianentgelt liegt, die andere Hälfte liegt darüber. Die BA erhebt die Entgelte immer zum Stichtag 31. Dezember für alle Vollzeitbeschäftigten.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit (BA) (ots)