Wochenblick wirkt: Keine 3G-Regel oder Maskenpflicht am Wahltag zulässig!
Archivmeldung vom 22.09.2021
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićNachdem vor einigen Wochen ein Leitfaden zum Wahltag angekündigt wurde, war es still geworden. Welches Maßnahmen-Regime beim Urnengang am Sonntag gelten würde, war völlig unklar. Auch das Land gab auf seiner eigenen Seite keine Aufschlüsse – und auf Anfragen des Wochenblick wurde zuerst gar nicht reagiert. Dies berichtet das Magazin "Wochenblick.at".
Weiter berichtet das Magazin: "Erst, nachdem wir dennoch über diesen Missstand berichteten, folgte nun die Klarstellung der Leiterin der Landeswahlbehörde und die Präsentation eines „Schutzkonzepts“, das auf reinen Empfehlungen basiert.
Wahlrecht wiegt schwerer als Maßnahmen-Verordnung
Die Aufklärung kommt reichlich spät, aber sie kommt: Wie die Landeswahlbehörde klarstellt, steht „das Wahlrecht höher als die Covid-Maßnahmenverordnung“. Das heißt: Niemandem darf sein Recht auf Stimmabgabe verwehrt werden, andernfalls wäre die Wahl anfechtbar. Es gibt zwar eine Empfehlung, dass Menschen im Wahllokal eine Maske tragen – durchsetzen kann man einen Masken-Zwang aber nicht. Auch nicht für Wahlbeisitzer, auch dort gilt nur eine Empfehlung. Dasselbe gilt für den 3G-Nachweis: Der darf im Wahllokal nicht verlangt werden.
Damit geht Oberösterreich einen rechtssichereren Weg als Wien im Vorjahr. Dort war ein Mund-Nasen-Schutz Pflicht, ein Meter Abstand zu halten und der Kugelschreiber selbst mitzubringen. Wie Wochenblick berichtete, wurde im Februar bei der Bürgermeister- und Gemeinderatswahl einer Dame mitgeteilt, dass sie ohne FFP2-Maske das Wahllokal nicht betreten dürfe. Eine Stoffmaske reichte einem Wahlbeisitzer vor Ort nicht. Ein anderer Leser wandte sich an uns, weil man ihm bei fehlender Maske mit Geldstrafe drohte.
Bei Behörden-Schikane: Kennen Sie Ihre Rechte!
Wenn jemand am Sonntag bei den Gemeinderats-, Bürgermeister- und Landtagswahlen also verlangt, dass Sie zur Stimmabgabe einen 3G-Nachweis oder eine FFP2-Maske bräuchten, weisen Sie ihn auf die gültige Rechtslage hin und darauf, dass sogar die Wahl-Behörde nur eine Empfehlung ausgibt. Auch die OÖN bestätigten diesen Umstand am Dienstag übrigens in ihrer Printausgabe.
Dasselbe gilt übrigens auch für die Ausreise-Testpflicht im Bezirk Braunau. Wenn Sie in einem Nachbarbezirk wahlberechtigt sind, darf Sie niemand von der Ein- oder Ausreise abhalten – auch nicht ohne Test. Denn nicht aufschiebbare Amts- und Behördenwege gelten als eine Ausnahme von der Ausreise-Testpflicht. Eine demokratische Wahl ist eigentlich unaufschiebbar. Führen Sie in diesem Fall sicherheitshalber als Beleg ihre Wahlbenachrichtigung mit, um ihre Argumente zu untermauern.
Wahlkarten können noch beantragt werden!
Falls Sie dennoch unsicher sind, ob die Empfehlungen halten, können Sie weiterhin eine Wahlkarte beantragen. Online und schriftlich ist dies bis einschließlich heute Mittwoch, 22. September möglich. Falls eine persönliche Übergabe an Sie oder eine bevollmächtigte Person möglich ist, geht dies sogar noch bis Freitag, 24. September um 12:00 Uhr. Der Antrag muss bei der zuständigen Hauptwohnsitz-Gemeinde geschehen bzw. falls Sie in Linz, Wels oder Steyr gemeldet sind, beim dortigen Magistrat.
Die Wahlkarte kann dann auf eine von zwei Möglichkeiten abgegeben werden: Entweder per Briefwahl – dann muss diese aber so verschickt werden, dass sie am Wahltag im Wahllokal aufliegt. Oder Sie können sie bei einem für Wahlkarten-Wähler eingerichteten Wahllokal oder auf Antrag bei einer fliegenden Wahlkommission abgeben. In diesem Fall darf die eidesstattliche Erklärung nicht vorab unterzeichnet, der Umschlag noch nicht zugeklebt worden sein. Weitere Details zum Wahlkarten-Wählen finden Sie hier."
Quelle: Wochenblick