Deutsches Institut für Menschenrechte begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die Abschiebung eines Asylsuchenden nach Griechenland auszusetzen
Archivmeldung vom 10.09.2009
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittIm Eilverfahren hat das Bundesverfassungsgericht in einer Kammerentscheidung gestern dem Antrag eines irakischen Asylsuchenden stattgegeben, seine Abschiebung nach Griechenland auszusetzen. Griechenland wäre nach dem EU-Verteilungsverfahren (Dublin-Verfahren) für die Prüfung des Asylantrags zuständig.
Als Grund für die Entscheidung nannte die Kammer ernst zu nehmende Berichte über unhaltbare Zustände des griechischen Asylsystems. Damit darf der Antragsteller zumindest solange in Deutschland bleiben, bis in einem Hauptsacheverfahren gerichtlich geklärt ist, ob er in Griechenland Zugang zu einem flüchtlingsrechtskonformen Asylverfahren hat und menschenrechtskonforme Umstände, insbesondere eine menschenwürdige Unterbringung, gewährleistet sind. "Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts stellt eine überfällige Korrektur des Asylverfahrensrechts in Deutschland dar", so Petra Follmar-Otto, Leiterin der Abteilung Menschenrechtspolitik Inland/Europa am Deutschen Institut für Menschenrechte.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte hatte in einer kürzlich veröffentlichten Studie von Ruth Weinzierl die durch den Asylkompromiss 1993 eingeführte deutsche Drittstaatenregelung als nicht menschenrechtskonform kritisiert. Auch die Studie weist auf die Zustände des griechischen Asylsystems hin. Diese machten deutlich, dass das von der Drittstaatenregelung vorgesehene 'blinde Vertrauen' in die Asylsysteme aller EU-Mitgliedsstaaten nicht aufrechterhalten werden könne. Der völlige Ausschluss aufschiebender Wirkung von Rechtsmitteln gegen Überstellungen in andere EU-Staaten sei deshalb nicht haltbar. Dies ist nun durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt worden.
Die Studie weist zudem nach, dass die deutsche Rechtslage auch der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg und des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg nicht standhält. Beide Gerichte fordern vor einer Abschiebung die Möglichkeit einer individuellen Prüfung im Einzelfall.
"Der Gesetzgeber muss nun dringend Konsequenzen ziehen und den Rechtsschutz auch vor Überstellungen in so genannte sichere Drittstaaten, inklusive EU-Staaten, verbessern", betont Follmar-Otto. "Deutschland ist damit auch in der Verantwortung, die Aufnahme von Flüchtlingen in der EU solidarisch auszugestalten."
Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte