Lauschangriff wird neu geregelt
Archivmeldung vom 15.06.2005
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Freigeschaltet durch Michael DahlkeDie rot-grüne Koalition und die Union haben sich endgültig auf eine Neuregelung des so genannten Lauschangriffs geeinigt. Berichtet tagesschau.de
Damit können die Ermittlungsbehörden in Deutschland zur Verfolgung der organisierten Kriminalität und schwerer Straftaten Wohn- und Geschäftsräume auch weiterhin mit Abhör-Wanzen oder Richtmikrofonen akustisch überwachen.
Die Verständigung wurde von den Parlamentarischen Geschäftsführern der Fraktionen von Union und Grünen, Norbert Röttgen (CDU) und Volker Beck, bestätigt. Die Union hatte zuvor wegen eines rot-grünen Gesetzentwurfs den Vermittlungsausschuss angerufen. Nach Angaben von Röttgen wird das Gremium in seiner Sitzung am Nachmittag die Verständigung bestätigen, schon morgen soll der Bundestag entscheiden und am Freitag der Bundesrat das Gesetz endgültig passieren lassen. Laut Röttgen konnte sich die Union in einigen Punkten mit ihren Forderungen durchsetzen.
Karlsruhe hatte Neuregelung bis Ende Juni gefordertAlle Seiten standen zuletzt unter Zeitdruck. Grund war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das 2004 die alte Regelung der akustischen Wohnraumüberwachung in Teilen für verfassungswidrig erklärt hatte. Die Karlsruher Richter hatten die Überwachung von Wohnraum zwar für verfassungsgemäß erklärt, gleichzeitig aber gefordert, dass in den Bereich der privaten Lebensgestaltung fallende Äußerungen geschützt bleiben.
Das Gericht hatte dem Gesetzgeber eine Frist bis Ende Juni gesetzt. Wäre es nicht zu der Verständigung gekommen, wäre die akustische Wohnraumüberwachung nicht länger zulässig gewesen.
Quelle: http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID4434544_NAV_REF1,00.html