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Fall Lügde: 49-Jähriger zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt

Archivmeldung vom 17.07.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.07.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Richter, Gericht, Justiz, Urteil, Anklage, Verfahren, Gerichtsverhandlung (Symbolbild)
Richter, Gericht, Justiz, Urteil, Anklage, Verfahren, Gerichtsverhandlung (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Das Landgericht Detmold hat im Prozess um den Missbrauchsfall Lügde einen 49-jährigen Mann zu einer Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.

Dem 49-Jährigen aus Niedersachsen werde vorgeworfen, in den Jahren 2010 bis 2011 an mindestens vier Webcam-Übertragungen beim Missbrauch von Kindern teilgenommen zu haben, hieß es am Mittwoch zur Begründung. Zudem müsse sich der Mann aus Niedersachsen einer Therapie unterziehen, so das Landgericht Detmold. In zwei Fällen soll er einen Mitangeklagten zum Missbrauch aufgefordert haben. Das Geständnis des bislang nicht vorbestraften 49-Jährigen wurde bereits am ersten Prozesstag zu seinen Gunsten gewertet. Sein Verfahren wurde daraufhin vom Hauptprozess abgetrennt, der am 1. August fortgesetzt wird. In dem Prozess geht es um den Vorwurf des hundertfachen Kindesmissbrauchs. Tatort war ein Campingplatz im nordrhein-westfälischen Lügde im Ortsteil Elbrinxen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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