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Bundesgerichtshof stärkt Mieterrechte beim Kündigungsschutz

Archivmeldung vom 14.11.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.11.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: GesaD  / pixelio.de
Bild: GesaD / pixelio.de

Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Mietern beim Kündigungsschutz gestärkt. Die Kündigungsschutzklausel eines kommunalen Wohnungsträgers bei Immobilienveräußerung begründe eigene Schutzrechte des Mieters, urteilten die Karlsruher Richter am Mittwoch. Konkret ging es in dem Prozess um langjährige Mieter einer Wohnung in Bochum. Im Jahr 2012 hatten die Kläger das Hausgrundstück von der Stadt Bochum erworben und waren dadurch in den Mietvertrag eingetreten.

Die Kaufvertrag sicherte den Mietern ein lebenslanges Wohnrecht zu. Der BGH bestätigte am Mittwoch die Rechtmäßigkeit dieser Klausel. Schon der Wortlaut der Regelung bringe hinreichend deutlich zum Ausdruck, dass den Mietern hiermit eine gesicherte Rechtsposition auch gegenüber dem Käufer als neuem Vermieter eingeräumt werde, so der BGH. Die Kläger hatten das Mietverhältnis im Jahr 2015 gekündigt, die auf Räumung und Herausgabe der Wohnung gerichtete Klage hatte in den Vorinstanzen aber keinen Erfolg gehabt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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