Vorsicht vor falschen Polizeianrufen
Archivmeldung vom 04.11.2016
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.11.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch André OttWie bereits berichtet rief am Mittwochabend ein falscher Polizist bei einer Frau in Arnsberg an und betrog die Dame um einen hohen Bargeldbetrag und ihren persönlichen Schmuck. Jetzt sind der Polizei weitere Fälle gemeldet worden. Die Vorgehensweise der Betrüger ist in allen Fällen gleich: Die Täter rufen die Opfer an. Hierbei erscheint auf dem Telefondisplay die Nummer 110 mit der dazugehörigen Ortsvorwahl. In dem Telefonat stellen sich die Täter als Polizisten vor und warnen durch eine geschickte Gesprächsführung vor einem geplanten Diebstahl.
Die Bewohner erhalten den Tipp, das gesamte Bargeld und andere Wertgegenstände im Haus zu sammeln, um es von einem Kriminalbeamten abholen und an einen "sicheren Ort" bringen zu lassen. Selbstverständlich versprechen sie das Geld zurückzubringen, wenn die Gefahr gebannt ist. Mit der Übergabe der Beute sind die Täter dann verschwunden. Neben dem Arnsberger Fall sind der Polizei vier weitere Fälle in Arnsberg, Meschede und Schmallenberg gemeldet worden.
Die Opfer reagierten richtig und informierten frühzeitig die echte Polizei, so dass kein Schaden entstanden ist. Die Polizei warnt ausdrücklich vor Anrufen dieser Art und gibt folgende Tipps mit denen man sich vor den Trickbetrügern schützen kann: -Rufen Sie beim geringsten Zweifel den echten Polizeinotruf 110 an.
-Sollten Sie unsicher sein, scheuen Sie sich auch nicht bei guten Freunden oder Angehörigen nachzufragen.
-Die auf dem Display erscheinende Nummer 110 ist nicht sicher. Für Betrüger ist es ein geringer Auffand die Telefonnummer als 110 erscheinen zu lassen.
-Geben Sie am Telefon keine Details zu Ihren finanziellen Verhältnissen preis.
-Übergeben Sie niemals Geld oder andere Wertgegenstände an unbekannte Personen.
-Fordern Sie von angeblichen Amtspersonen, zum Beispiel Polizisten, den Dienstausweis.
-Lassen Sie Unbekannte vor Ihrer Wohnungstür: Sie sind grundsätzlich nicht verpflichtet, jemanden unangemeldet in Ihre Wohnung zu lassen.
Quelle: Kreispolizeibehörde Hochsauerlandkreis (ots)