Deutscher Mieterbund: 55,5 Prozent mehr Prozesse wegen Eigenbedarfs
Archivmeldung vom 20.03.2018
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Freigeschaltet durch André OttDie Zahl der Eigenbedarfskündigungen steigt in Deutschland stark an, berichtet das ARD-Politikmagazin "Report Mainz" (heute, 20.3., 21.45 Uhr im Ersten). So nahmen von 2010 bis 2016 die Gerichtsprozesse um Eigenbedarf, an denen die Rechtsschutzversicherung des Deutschen Mieterbundes (DMB) beteiligt war, von 8246 auf 12.824 (+55,52 Prozent) zu. Dies teilte der DMB exklusiv "Report Mainz" mit.
Mietervereine und Mietrechtsanwälte sehen eine wichtige Ursache für diesen Anstieg in den stark steigenden Preisen für Mieten und Eigentumswohnungen. "Es gibt tatsächlich Vermutungen, dass hier rechtsmissbräuchlich gekündigt wird, dass Eigenbedarf häufig vorgetäuscht ist, weil zum Beispiel höhere Verkaufspreise oder Mieten erzielt werden sollen", erklärt Reiner Wild, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, gegenüber "Report Mainz". So stiegen in Berlin laut dem Immobiliendienstleister "empirica-systeme GmbH" seit 2012 die Mieten um 36 Prozent und der Verkaufspreis pro Quadratmeter um 60 Prozent. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin hat ermittelt, dass sich ein bestehendes Mietverhältnis negativ auf den Verkaufspreis einer Wohnung auswirkt: "Wir haben ausgerechnet für Berlin, dass eine vermietete Wohnung einen Preisabschlag von 24 Prozent gegenüber einer unvermieteten Wohnung hat", erklärt DIW-Experte Claus Michelsen gegenüber "Report Mainz". "Das sind 600 Euro auf den Quadratmeter Wohnfläche."
Oppositionspolitiker kritisieren, dass Union und SPD das Thema im Koalitionsvertrag nicht aufgegriffen hätten. Gegenüber "Report Mainz" sagt die wohnungspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion der Linkspartei, Caren Lay: "Wir sind der Auffassung, dass Eigenbedarfskündigungen nur noch dann zulässig sein dürfen, wenn sie wirklich vom Eigentümer der Wohnung, von engsten Familienangehörigen und für den Erstwohnsitz gelten." Die Linke fordert eine Gesetzesänderung, um die Möglichkeit der Eigenbedarfskündigung stark einzuschränken. Derzeit können Eigentümer beispielsweise auch für Au-pair-Mädchen oder Pflegekräfte Eigenbedarf anmelden.
Quelle: SWR - Das Erste (ots)