Vogelsberger Müllrebellen äußern sich zu den Gebührenbescheide des ZAV
Archivmeldung vom 22.06.2010
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie Vogelsberger Müllrebellen haben die ersten Gebührenbescheide des ZAV unter der neuen Satzung durch eine Anwaltskanzlei prüfen lassen. „Widersprüche bezüglich der Fragen, die im Normenkontrollverfahren behandelt werden“, so Hinrich Lüttmann, einer der Sprecher der Initiative, „sind laut Hinweis in Bescheid und Infoblatt nicht notwendig. Wenn wir mit unserer Klage erfolgreich sind, wird dies für alle Gebührenzahler gelten, auch wenn sie jetzt keinen Widerspruch einlegen.“
Das sei die gute Nachricht. Damit könnten den Betroffenen aber auch dem ZAV und somit letztlich allen Gebührenzahlern unnötige Kosten erspart werden.
Dennoch sollten die Vogelsberger ihre Gebührenbescheide genau prüfen. Falls dort Fehler auftauchten, die nicht von der Klage gedeckt sind, also z.B. falsche Anzahl gemeldeter Personen, falsche Anzahl an Freileerungen, falsche Behältergrößen etc. sollten sie Widerspruch einlegen. „Wenn die Widersprüche insoweit berechtigt sind, sind sie auch kostenfrei“, so Lüttmann weiter. Nur falls sie unberechtigt seien, könne der ZAV den Widerspruchsführenden Kosten für das Verfahren in Rechnung stellen. Widersprüche hätten aber keine aufschiebende Wirkung. Gezahlt werden müsse bei Fälligkeit – ob mit oder ohne Widerspruch.
Bei ersten Überprüfungen hatten die Müllrebellen unklare aber auch eindeutig falsche Bescheide entdeckt. „Nun scheint sich das Chaos der Umstellung fortzusetzen. Was wir immer betont haben, tritt auch hier deutlich zu Tage: diese Satzung ist nicht praxistauglich. Da der ZAV offenkundig unsere Normenkontrollklage zu verschleppen versucht, werden wir nun weitere juristische Schritte prüfen“, so die Müllrebellen in ihrer Erklärung.
Quelle: Vogelsberger Müllrebellen