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Ermittlungsverfahren wegen Kundus-Luftangriff eingestellt

Archivmeldung vom 19.04.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.04.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Das Ermittlungsverfahren zum Luftangriff nahe Kundus, bei dem zahlreiche Zivilisten ums Leben gekommen sind, ist eingestellt worden.

Wie die Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe heute mitteilte, habe es sich bei der Militäraktion, mit welcher der Bundeswehr-Oberst Georg Klein in Verbindung gebracht wird, nicht um eine verbotene Methode der Kriegsführung gehandelt. Damit seien weder die Vorschriften des Völkerstrafgesetzbuches (VStGB) noch die Bestimmungen des Strafgesetzbuches (StGB) erfüllt. Bei dem Luftangriff auf Tanklaster in Afghanistan waren im September 2009 etwa 140 Menschen getötet oder verletzt worden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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