Ermittlungsverfahren wegen Kundus-Luftangriff eingestellt
Archivmeldung vom 19.04.2010
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDas Ermittlungsverfahren zum Luftangriff nahe Kundus, bei dem zahlreiche Zivilisten ums Leben gekommen sind, ist eingestellt worden.
Wie die Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe heute mitteilte, habe es sich bei der Militäraktion, mit welcher der Bundeswehr-Oberst Georg Klein in Verbindung gebracht wird, nicht um eine verbotene Methode der Kriegsführung gehandelt. Damit seien weder die Vorschriften des Völkerstrafgesetzbuches (VStGB) noch die Bestimmungen des Strafgesetzbuches (StGB) erfüllt. Bei dem Luftangriff auf Tanklaster in Afghanistan waren im September 2009 etwa 140 Menschen getötet oder verletzt worden.
Quelle: dts Nachrichtenagentur