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Tötungsdelikt im Kreis Nienburg: Richter hatten Sicherungsverwahrung für Patient im Maßregel-Vollzug angeordnet

Archivmeldung vom 15.04.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.04.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Tim Reckmann / pixelio.de
Bild: Tim Reckmann / pixelio.de

Der Straftäter, der auf einem Freigang aus dem Maßregelvollzug eine junge Frau in Niedersachsen getötet haben soll, wäre nach Verbüßung seiner Haftstrafe womöglich in die Sicherungsverwahrung gekommen. Eine Sprecherin des Landes-Sozialministeriums bestätigte entsprechende Informationen der "Neuen Osnabrücker Zeitung": Das Landgericht Aurich hatte den Mann 2012 zu vier Jahren und zehn Monaten wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung verurteilt sowie eine Unterbringung in einer Entziehungsklinik und in der Sicherungsverwahrung angeordnet.

Die Richter in Aurich gingen demnach davon aus, dass von dem Mann zum Zeitpunkt der Verurteilung eine Gefahr für die Allgemeinheit ausging. Das Sozialministerium bestätigte, dass der Mann nach der Verurteilung zunächst für elf Monate in einem regulären Gefängnis untergebracht worden war. Danach sei er in den Maßregelvollzug nach Bad Rehburg verlegt worden, um eine Alkoholsucht zu behandeln. Hier soll er im Herbst 2015 auf einem Freigang eine 23-Jährige umgebracht haben. Der 48-Jährige sitzt derzeit in Untersuchungshaft.

Am 30. Dezember 2014 hat der Beschuldigte laut Sozialministerium seinen ersten unbegleiteten Ausgang absolviert. Mehrere interne und externe Gutachter hätten ihn zuvor begutachtet, auch die Staatsanwaltschaft hätte die Freigänge genehmigt. "Er hat sich laut Klinik immer absprachegemäß verhalten und nie gegen Auflagen verstoßen", so eine Ministeriumssprecherin auf Anfrage der "NOZ".

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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