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Boitzenburg-Urteil: Ein Verurteilter muss nicht in Haft

Archivmeldung vom 04.02.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.02.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Ein wegen Betruges im Fall Schloss Boitzenburg verurteilter Geschäftsmann muss nicht in Haft. Das erfuhr der rbb am Montag aus Justizkreisen. Das Potsdamer Landgericht hat entschieden, dass bei einem der beiden Verurteilten die noch verbleibende Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Es ging um gut anderthalb Jahre. Zu den Gründen wurde nichts mitgeteilt.

Im November vergangenen Jahres hatte das Potsdamer Landgericht zwei Männer zu je fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt, weil sie sich gemeinsam knapp zehn Millionen Euro an staatlichen Geldern für die Sanierung des Schlosses Boitzenburg in der Uckermark erschlichen hatten. Davon wurden allerdings knapp vier Jahre abgezogen. Zum einen, weil die verurteilten Taten 14 bis 21 Jahren zurücklagen, zum anderen, weil die Männer Vorstrafen wegen schweren Betruges zum Teil schon abgesessen hatten.

Der Verurteilte Oliver E., über den jetzt entschieden wurde, darf sich in den nächsten drei Jahren nichts zuschulden kommen lassen. Über den zweiten Verurteilten, Stephan H., hat das Landgericht Potsdam noch nicht entschieden. Im Fall des Schlosses Boitzenburg handelte es sich um den größten Subventionsbetrug in der Geschichte des Landes Brandenburg.

Quelle: Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) (ots)

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