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Patent für ein Potenzmittel für nichtig erklärt

Archivmeldung vom 25.10.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.10.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Der 3. Nichtigkeitssenat des Bundespatentgerichts hat am 24. Oktober 2017 über zwei Klagen der Generika-Hersteller Hexal AG und ratiopharm GmbH gegen das europäische Patent 1 173 181 der ICOS Corporation entschieden.

Das europäische Patent betrifft eine pharmazeutische Einheitsdosiszusammensetzung mit dem PDE5-Inhibitor Tadalafil zur Behandlung der sexuellen Dysfunktion in einer bestimmten (niedrigen) Dosierung. Bei dem patentgeschützten Wirkstoff, der unter dem Handelsnamen Cialis® vertrieben wird, handelt es sich um ein Konkurrenzprodukt des bekannten Medikaments Viagra® mit dem PDE5-Hemmer Sildenafil. Das Patent wurde für nichtig erklärt.

Az.:3 Ni 22/15 (EP)

Quelle: Bundespatentgericht (ots)

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