Verbraucherschützer fordern Gesetz gegen Gebühren-Wucher bei der Nutzung von Geldautomaten
Archivmeldung vom 31.07.2010
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Freigeschaltet durch Fabian PittichDer Chef des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen, Gerd Billen, hat die Regierung aufgefordert, die Gebühren bei Barabhebungen an Geldautomaten gesetzlich auf einen Euro zu beschränken.
"Wir brauchen eine gesetzliche Obergrenze für Barabhebung an Geldautomaten", sagte Billen der "Rheinischen Post" (Samstagausgabe). Die Gebühr dürfe einen Euro nicht übersteigen, wenn man bei einer anderen Bank als seiner Hausbank Geld am Automaten zieht, so Billen. Das Kartellamt habe festgestellt, dass die Kosten für eine solche Transaktion deutlich unter einem Euro lägen. Billen: "Fünf oder sieben Euro für die Nutzung eines Automaten zu nehmen, ist schlichter Wucher."
Quelle: Rheinische Post