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Unglaubliche Spendenbereitschaft für Lockdown-Klagen

Archivmeldung vom 03.07.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.07.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bundesverfassungsgericht
Bundesverfassungsgericht

Von Rainer Lück 1RL.de - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0 de, Link

"Nach meinem Spendenaufruf vom vergangenen Sonntag sind innerhalb von vier Tagen bis einschließlich gestern mehr als 28.000 Euro an Spenden für die Corona-Klagen eingegangen. Damit sind wir mit unseren Zahlungen an unserer Anwaltskanzlei auf dem aktuellem Stand und haben eine gewisse Reserve, die sicherlich innerhalb der nächsten Tage auch benötigt wird." Dies berichtet der Medizinjournalist Hans U. P. Tolzin auf Impfkritik.de

Weiter schreibt Tolzin: "Nachdem unser Anwalt Dr. Lipinski am 18. und 19. Juni unsere Klage und Eilantrag gegen das Bayerische Infektionsschutzgesetz auf insgesamt 47 Seiten begründet hatte, teilte uns der Bayerische Verfassungsgerichts-hof (BayVerfGH) am 23. Juni mit, dass man diese Klage nachrangig behandeln werde. Die genannte Begründung war für uns nicht nachvollziehbar, zumal nicht bei einer derart brandeiligen Sache, so dass Dr. Lipinski am 26. Juni entsprechend Stellung zu dieser Ankündigung bezogen hat.

Vom Bayerischen Landtag gingen gestern eine 85-seitige Stellungnahme der Bayerischen Staatskanzlei und heute 12 Seiten des Landtags ein, die jetzt durchgearbeitet werden müssen. Das Aktenzeichen beim BayVerfGH für all diese Vorgänge ist weiterhin Vf. 34-VII-20.

Am 22. Juni hat Dr. Lipinski auf 20 Seiten Popularklage auch gegen die inzwischen 6. Fassung der Bayerischen Corona-Verordnung erhoben.

Inzwischen hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, unsere Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidungen des BayVerfGH nicht anzunehmen (AZ: 1 BvR 1356/20). Dies wurde nicht begründet und im übrigen brauche das BVerfG dies auch nicht zu begründen und auch nachträglich nicht zu erläutern. Man könne sich aber darauf verlassen, dass die Richter die Klage komplett durchgearbeitet haben. Die Entscheidung ist noch nicht online aufrufbar.

Zu den drei Richtern, die darüber entschieden haben, gehört auch neue Präsident des BVerG Stephan Harbarth. Ob seine erste Treue den Grundrechten dient, ist sicherlich eine Diskussion wert:

Harbarth trat laut Wikipedia im Alter von 16 Jahren der Jungen Union bei, und wurde dann Mitglied der CDU, Mitglied im Kreisvorstand, später stellvertretender und dann Kreisvorsitzender, Mitglied im Bezirksvorstand und im CDU-Bundesausschuss, Mitglied im Landesvorstand der CDU Baden-Württemberg und sogar im CDU-Bundesvorstand. Seit 2009 ist er für die CDU als Abgeordneter im Bundestag und in einer ganzen Reihe von Ausschüssen tätig.

"Nebenbei" saß er im Vorstand einer großen Rechtsanwaltskanzlei, die u. a. dem VW-Konzern beim Abgasskandal vertrat. In dem Zusammenhang nahm er es im Bundestag mit der Erklärung seiner Interessenkonflikte offenbar nicht sehr genau.

2017 machte Harbarth Wahlkampf für Angela Merkel. Das Handelsblatt schreibt am 5. März 2020: "Und als 2017 die Diskussion um diese Position begann [stellv. Präsident des BVerfG], tauchte Harbarth bei der damaligen Weihnachtsfeier der CDU/CSU-Fraktion überraschend als Merkels Platznachbar auf. Die „Welt“ berichtete daraufhin, dass Harbarth offenbar „für Höheres“ auserkoren sei."

Harbarth ist ein treuer Gefolgsmann Merkels, daran besteht aus meiner Sicht nicht der geringste Zweifel. Und so ist es auch kein Wunder, dass das BVerG unter seiner Leitung nun politisch unkorrekte Kläger mit einem standardisierten Merkblatt abspeist, in dem erklärt wird, dass unsere obersten Verfassungsrichter nicht verpflichtet seien, Abweisungen von Verfassungsbeschwerden zu begründen.

Die Praxis des BVerfG, in über 95% der Fälle unbegründete Nichtannahmebeschlüsse zu erlassen, ist zwar laut Dr. Lipinski nicht neu. Dass dies aber auch bei Corona-Verfassungsbeschwerden gemacht wird, und offenbar auch nicht nur sehr selten, ist unserer Ansicht nach ein Skandal. Harbarth wurde vom Bundesrat am 15. Mai zum Präsidenten des BVerfG gewählt. Einstimmig, wie zu besten DDR-Zeiten..."

  • Spendenkonto:

Kontoinhaber: AGBUG
IBAN: DE13 6039 1310 0379 6930 03
BIC GENODES1VBH
Stichwort: "Gerichtsverfahren Grundrechte"
oder Paypal:
[email protected]
Stichwort: "Gerichtsverfahren Grundrechte"

  • Kontostatus 1. Juni 2020

Saldo Spendenkonto: 14.263,28 Euro
Offene Anwaltsrechnungen: 1.020,00 Euro.

Bitte beachten Sie: Da AGBUG kein gemeinnütziger eingetragener Verein (mehr) ist, können wir leider keine Spendenquittung anbieten. Aktualisierter AGBUG-Kontoauszug

Quelle: Impfkritik.de von Hans U. P. Tolzin

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