Neues Wohngeldrecht ab Januar 2009
Archivmeldung vom 03.01.2009
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Freigeschaltet durch Oliver RandakAm 1. Januar 2009 tritt das neue Wohngeldgesetz in Kraft. Es ist ein großer Erfolg unserer Arbeit, dass rund 800.000 Haushalte zusätzlich 520 Millionen Euro erhalten werden und dass etwa 200.000 Haushalte das erste Mal diesen staatlichen Zuschuss zum Wohnen bekommen“, erklärte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, in Berlin.
„Im Durchschnitt bekommen Wohngeldempfänger dann monatlich 140 Euro, das sind 60 Prozent mehr als bisher. Hinzu kommt der am Freitag im Bundesrat endgültig beschlossene einmalige Heizkostenzuschuss in Höhe von 100 Euro für Einpersonenhaushalte bzw. 130 Euro für Zweipersonenhaushalte.
Die wichtigsten Änderungen und Regelungen
- Wer bereits Wohngeld bezieht, erhält in der Regel automatisch eine Neuberechnung seines Wohngeldes ab Januar 2009. Das bedeutet, Mieter mit einem Bewilligungsbescheid von Juli 2008 bis Juni 2009 müssen nicht bis Juli 2009 warten, bis sie von der Wohngelderhöhung profitieren. Sie erhalten in den ersten Monaten des neuen Jahres automatisch eine Neuberechnung ab Januar 2009.
- Die unterschiedlichen Baualtersklassen für die Berechnung der im Wohngeldrecht maßgeblichen Höchstbeträge fallen weg. Bisher galt: Je älter das Haus war und je weniger Komfort es hatte, desto niedriger lagen die Höchstbeträge, bis zu denen die Miete mit Wohngeld bezuschusst wurde. Ab 2009 gibt es nur noch eine Baualtersklasse. Konsequenz ist, dass mit höheren Beträgen bei der zu berücksichtigenden Miete gerechnet werden kann. Profitieren werden vor allem Mieter in älteren Gebäuden.
- Die bisherigen Höchstbeträge werden um 10 Prozent angehoben. Das bringt Verbesserungen mit sich, vor allem für Mieter, deren tatsächlich gezahlte Miete über den gesetzlich festgelegten Höchstbeträgen liegt.
- Es gibt insgesamt höheres Wohngeld. Die Tabellenwerte, das heißt die Auszahlungsbeträge selbst, werden um rund 8 Prozent angehoben. Hiervon profitieren alle Wohngeldempfänger.
- Zum ersten Mal werden Heizkosten bei der Berechnung des Wohngeldes berücksichtigt. Je nach Haushaltsgröße werden Pauschalbeträge zur Miete, die für die Wohngeldhöhe maßgeblich ist, hinzugerechnet. Bei Einpersonenhaushalten sind es 24 Euro, bei Zweipersonenhaushalten 31 Euro und für jedes weitere Familienmitglied 6 Euro zusätzlich im Monat.
- Auch die Mietenstufen, die zur Errechnung der Höchstbeträge wichtig sind, ändern sich zum Teil. In mehr als 180 Städten und Kreisen gilt ab 2009 eine höhere Mietenstufe. In rund 470 Städten wird aber eine niedrigere Mietenstufe gelten. In weit über 1.000 Fällen bleibt alles beim Alten.
- Im Frühjahr 2009 wird es eine Einmalzahlung für Wohngeldempfänger geben. Als Ausgleich für die stark angestiegenen Energiepreise werden all diejenigen einen Heizkostenzuschuss erhalten, denen in der Zeit von Oktober 2008 bis März 2009 mindestens für einen Monat Wohngeld bewilligt wurde oder wird. Einpersonenhaushalte werden 100 Euro erhalten, Zweipersonenhaushalte 130 Euro, und für jedes weitere Haushaltsmitglied werden 25 Euro mehr gezahlt.