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Staatsanwaltschaft Köln ermittelt gegen Oberbürgermeister Fritz Schramma (CDU)

Archivmeldung vom 26.03.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.03.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Kölner Staatsanwaltschaft hat am Donnerstag morgen ein Ermittlungsverfahren gegen den Kölner Oberbürgermeister Fritz Schramma (CDU) eingeleitet.

Das berichtet die die in Düsseldorf erscheinende "Rheinische Post" (Freitagausgabe). Geprüft werde der Anfangsverdacht eines Verstoßes gegen § 201 des Strafgesetzbuches, schreibt die Zeitung. Darin ist der Umgang mit Tonbandaufzeichnungen in nicht-öffentlichen Sitzungen geregelt. Ein Verstoß gegen das Gesetz kann bei Amtsträgern mit bis zu fünf Jahren Haft belegt werden. Schramma hatte zwei Sitzungen des Koordinierungsstabs zum Einsturz des Kölner Stadtarchivs ohne Wissen der Beteiligten aufzeichnen lassen. Die dabei anwesenden Dezernenten hatten sich gestern dagegen schriftlich verwahrt.

Quelle: Rheinische Post

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