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Brunner-Prozess: Haftstrafen für Angeklagte

Archivmeldung vom 06.09.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.09.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Fabian Pittich
Bild: Edith Ochs / pixelio.de
Bild: Edith Ochs / pixelio.de

Im Prozess um den Tod des Münchener Geschäftsmanns Dominik Brunner ist der Hauptangeklagte Markus S. zu neun Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Das teilte das Landgericht München I am Montag mit. Sein Komplize Sebastian L. wurde zu sieben Jahren Jugendhaft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Hauptangeklagten Mord aus niederen Beweggründen vorgeworfen und zehn Jahre Haft gefordert.

Dem Komplizen L. wurde schwere Körperverletzung mit Todesfolge zur Last gelegt und acht Jahre Haft gefordert. Brunner war im vergangenen September am Münchener S-Bahnhof Solln von den Angeklagten niedergeschlagen und getreten worden. Der Geschäftsmann hatte zuvor eine Gruppe jüngerer Schüler vor den Jugendlichen geschützt. Brunner war später posthum mit dem Bundesverdienstkreuz geehrt worden. Im Laufe des Prozesses kam heraus, dass Brunner nicht an den Schlägen, sondern an den Folgen eines Herzanfalls starb. Zudem soll Brunner am S-Bahnhof zuerst zugeschlagen haben.

Die Verteidigung hatte daher niedrigere Haftstrafen für die Angeklagten von drei bis sieben Jahren gefordert.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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