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Land Sachsen-Anhalt fordert Geld zurück - Streit um Schulsanierung

Archivmeldung vom 06.02.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.02.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Zwei Kommunen und das Land Sachsen-Anhalt streiten um die Rückzahlung von Schulbau-Fördermitteln. Das Land fordert vom Kreis Mansfeld-Südharz 300.000 Euro, von der Stadt Tangermünde 55.000 Euro, berichtet die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung.

Beide sollen gegen die Förderbedingungen verstoßen haben. Demnach müssen sanierte Schulen 25 Jahre als solche genutzt werden. In Mansfeld-Südharz war die betroffene Schule mangels Schülern geschlossen worden. Dirk Schatz (CDU), Landrat im Kreis Mansfeld-Südharz,  will nicht zahlen. "Wir werden den Fall notfalls höchstrichterlich durchklagen lassen", sagte er der MZ. Die Summe ist Teil der 787.000 Euro, mit denen der Altkreis Sangerhausen die Sekundarschule Riestedt 1997 sanierte. Doch 2005 schloss der Kreis die Schule wegen zu niedriger Schülerzahlen. Der Kreis soll jetzt zahlen, weil die Förderung daran geknüpft war, dass das Gebäude 25 Jahre lang als Schule genutzt wird. Die Verantwortung für die Schließung trage aber das Land, so Schatz, weil die Vorgaben zu Mindestschülerzahlen nicht zu halten gewesen seien. Die Stadt Tangermünde (Kreis Stendal) hat  bereits Klage eingereicht.  1992 war dort eine Grundschule neu gebaut worden, musste 1998 aber schließen. Eine Sekundarschule nutzte das Gebäude zeitweilig, dann stand es ab 2004 für zwei Jahre leer. Jetzt ist dort eine Lernbehindertenschule untergebracht. Auch in Tangermünde gibt es die Zweckbindung auf 25 Jahre. Das Problem: "Die zwei Jahre Leerstand gelten als Verstoß gegen die Zweckbindung", erklärte Bürgermeister Rudolf Opitz (CDU). Während eine Sprecherin des Landesverwaltungsamts in Halle darauf verwies, dass man mit den Rückforderungen der Fördermittel nur geltende Richtlinien umsetze, verteidigte Kultusminister Jan-Hendrik Olbertz (parteilos) die Zweckbindungsfrist. Damit werde die nötige "Ernsthaftigkeit" bei Sanierungsvorhaben ermöglicht. Allerdings will Olbertz die Fälle prüfen lassen, besonders Tangermünde. "Dort ist ja offenbar wieder der Zweck der Förderung dauerhaft erfüllt." Er werde prüfen lassen, ob es einen Ermessensspielraum für das Land gibt.

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung

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