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Zoll am Frankfurter Flughafen stellt Geldbörse aus Krokodilleder in Postpaket sicher

Archivmeldung vom 30.11.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.11.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Archivfoto: Krokodilkopf und Geldbörse
Archivfoto: Krokodilkopf und Geldbörse

Am 19. Oktober kontrollierten Zollbedienstete des Hauptzollamtes Frankfurt am Main eine Postsendung aus den Vereinigten Staaten, die an eine Privatperson in Deutschland adressiert war. Sie stellten darin eine Geldbörse aus Krokodilleder fest. Die Empfängerin konnte weder eine Ausfuhrgenehmigung aus dem Ausfuhrland noch eine Einfuhrgenehmigung für Deutschland, welche zwingend erforderlich gewesen wären, vorlegen. Die Ware wurde daher beschlagnahmt. "Durch seine Kontrollen leistet der Zoll einen wichtigen Beitrag, die Artenvielfalt zu erhalten und die Tier- und Pflanzenwelt zu bewahren. Seit 1976 ist das Washingtoner Artenschutz-übereinkommen in Deutschland gültig. Unter den derzeit ca. 5.600 gelisteten wildlebenden Tierarten befindet sich auch das Krokodil", so Isabell Gillmann, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Frankfurt am Main.

Zusatzinformation: Im Jahr 2017 kam es beim Hauptzollamt Frankfurt am Main zu 372 Sicherstellungen von 13.339 artengeschützten Einzelexemplaren. Darunter waren auch 1.681 lebende Tiere und 2.019 lebende Pflanzen. Sogar lebende Tiere werden per Mausklick bestellt und per Postpa-ket versandt. Zwei grüne Baumwarane kamen im Postpaket aus Indonesien am Flughafen an. Ein Waran war bereits vertrocknet, das andere Tier war in so schlechter Verfassung, dass es kurz darauf ebenfalls verendete. Aber auch Musikinstrumente, wie z.B. mit Schlangenhäuten überzogene Geigen oder Gitarren, werden häufig per Internet geordert.

Ein wei-teres Postpaket aus China, das sich ein Deutscher per Mausklick über ein Internet-Auktionshaus bestellt hatte, enthielt eine Weste aus dem Fell des artengeschützten Polarfuchses. Im August 2017 kontrollierten Zollbedienstete des Hauptzollamtes Frankfurt am Main das Gepäck von Reisenden eines Fluges aus Algerien. Dabei überprüften sie auch den Handkoffer eines 24- jährigen Mannes. Darin waren vier junge, lebende Maurische Landschildkröten eingepfercht worden. Auf Befragen gab der Mann an, er habe die Schildkröten vor dem Haus seiner Familie in Algerien eingesammelt und wolle sie in Deutschland ver-schenken. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Die Tiere wurden sichergestellt und einem vertrauenswürdigen Tierhalter zur artgerechten Haltung übergeben.

Quelle: Hauptzollamt Frankfurt am Main (ots)

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