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Alsfeld: Feuerlöscher auf Gleise gelegt - Zeugen gesucht!

Archivmeldung vom 25.09.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.09.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Symbolbild: Bundespolizei
Bild: Symbolbild: Bundespolizei

Bislang Unbekannte haben Sonntagnachmittag (24.9. / 15:43 Uhr) auf der Bahnstrecke Gießen in Richtung Alsfeld kurz vor dem Bahnhof Alsfeld einen Feuerlöscher auf die Schienen gelegt.

Der Triebfahrzeugführer der Hessischen Landesbahn bemerkte den Feuerlöscher und leitete bei einer Geschwindigkeit von knapp 70 km/h eine Schnellbremsung ein. Zum Zeitpunkt des Vorfalles waren 30 Reisende im Zug, die glücklicherweise unverletzt blieben. Durch den Vorfall erhielten zwei Züge insgesamt 33 Minuten Verspätung.

Die Bundespolizeiinspektion Kassel hat die Ermittlungen aufgenommen und ein Strafverfahren wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr eingeleitet.

Hinweise erbeten:

Wer Angaben zu dem Fall machen kann, wird gebeten, sich unter der Tel.-Nr. 0561/81616-0 oder über www.bundespolizei.de zu melden.

Sicherheitshinweise der Bundespolizei:

Die Bundespolizei warnt in diesem Zusammenhang ausdrücklich vor dem lebensgefährlichen Aufenthalt in den Gleisen. Züge nähern sich fast lautlos und können je nach Windrichtung oft erst sehr spät wahrgenommen werden. Für eine Strecke von 100 Meter benötigen sie nur zwei Sekunden und haben einen langen Bremsweg. Auch die 15.000 Volt Stromstärke in Bahn-Oberleitungen sind lebensgefährlich. Nicht nur das Berühren der Oberleitung mit dem Körper oder mit Gegenständen aller Art, sondern schon die bloße Annäherung kann tödlich enden. Wer Gleise betritt, um dort beispielsweise Hindernisse zu deponieren, bringt nicht nur sich selbst, sondern auch Dritte in Gefahr. Wenn Züge Schnellbremsungen einlegen, werden Fahrgäste immer überrascht und können sich durch Stürze oder umherfliegende Gegenstände verletzen. Das Betreten von Bahnanlagen ist für Unbefugte verboten! Züge können durch das Überfahren von Gegenständen entgleisen oder es entstehen Schäden, die erst Wochen später zu Unfällen führen können. Beim Überfahren solcher Gegenstände fliegen diese mit hoher Geschwindigkeit weg und gefährden umherstehende Personen erheblich. Bei Unfällen können, neben strafrechtlichen Konsequenzen, möglicherweise auch zivilrechtliche Folgen, in Form von Schadensersatzansprüchen, auf die Verursacher zukommen.

Quelle: Bundespolizeiinspektion Kassel (ots)

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