Kein Konsens in Europa über Lebensbeginn
Archivmeldung vom 12.07.2004
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Freigeschaltet durch Michael DahlkeIn einem aufsehenerregenden Urteil hat der Europäische Gerichtshofs für Menschenrechte entschieden, daß einem Fötus kein Recht auf Leben zukommt.
Das in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerte Recht auf Leben gilt nicht für Föten und Embryonen, entschieden die 17 Richter. Sie wiesen damit die Klage einer 36jährigen Französin zurück. Diese hatte im sechsten Schwangerschaftsmonat nach einer Behandlung im Krankenhaus ihr Kind verloren.
Quelle: http://www.aerztezeitung.de/docs/2004/07/12/128a0408.asp?cat=/geldundrecht