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"Unbegründet" – Richterin lehnt Klage gegen AstraZeneca ab

Archivmeldung vom 22.08.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.08.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
AstraZeneca Impfstoff hat erhebliche und schwerste Nebenwirkungen (Symbolbild)
AstraZeneca Impfstoff hat erhebliche und schwerste Nebenwirkungen (Symbolbild)

Bild: UM/MPI/Eigenes Werk

Aufgrund eines Hörschadens infolge der COVID-19-Impfung klagte eine Zahnärztin vor dem Landgericht Mainz gegen den Pharmakonzern AstraZeneca auf Schadensersatz. Die Richterin lehnte die Klage am Montag als unbegründet ab. Eine Begründung ihrerseits blieb sie schuldig. Dies berichtet das Magazin "RT DE".

Weiter berichtet RT DE: "Das Landgericht Mainz hat eine Klage auf Schadensersatz infolge eines Impfschadens abgewiesen. Laut übereinstimmenden Medienberichten urteilte die Richterin, dass die Klage unbegründet sei. Ein Gutachten holte sie nicht ein. Die Kosten für das Verfahren wurden der Klägerin auferlegt.

Bei der Klägerin handelt es sich um eine Zahnärztin, die sich im März 2021 den COVID-19-Impfstoff des britisch-schwedischen Pharmakonzerns AstraZeneca hatte verabreichen lassen und seitdem auf einem Ohr taub ist. Vor Gericht hatte sie mindestens 150.000 Euro Schadensersatz gefordert.

Eine Begründung für ihr Urteil gab die Richterin nicht. Diese werde aber schriftlich nachgereicht, wie es hieß. Mit ihrer Entscheidung folgte die Richterin der Forderung der beklagten Seite. Die Vertreter von AstraZeneca hatten argumentiert, dass Hörschäden bislang in keiner Studie als Nebenwirkung ihres Impfstoffes nachgewiesen worden seien. Eine außergerichtliche Einigung war nicht zustande gekommen.

Warnung des Anwalts vor der nächsten Pandemie

Das Landgericht Mainz beschäftigte sich mit dem Fall seit dem 26. Juni 2023. Die Klägerin gab vor Gericht an, dass sie direkt nach der Impfung ein Kribbeln in Fingern und ein Taubheitsgefühl im Gesicht verspürt habe. Der Hörschaden, der drei Tage nach der Impfung aufgetreten war, machte die Zahnärztin arbeitsunfähig und hält bis heute an.

Die damals 40-Jährige hatte zur Altersgruppe gehört, für die die Empfehlung zur Einnahme von AstraZeneca später zurückgenommen worden war. Besonders Frauen unter 55 Jahren gehörten zur Risikogruppe für schwere gesundheitliche Schäden. Gegenüber dem SWR nannte die Klägerin das Urteil einen "Schlag ins Gesicht für alle Betroffenen". Sie kündigte an, in Berufung zu gehen.

"Wenn mein Schaden schon nicht anerkannt wird, wie soll es dann anderen Betroffenen gehen? Mein Impfschaden ist offiziell anerkannt."

Auch ihr Anwalt drückte sein Unverständnis über den "kurzen Prozess" aus, den die Richterin gemacht habe. Aus seiner Sicht hätte sie sich intensiver, mit dem Fall beschäftigen müssen. Man müsse im Blick behalten, dass es in Zukunft erneut zu Pandemien kommen werde, so der Anwalt.

"Wenn jetzt wirklich dabei herauskommen sollte, es gibt keine Entschädigungen, die Leute werden im Stich gelassen, dann werden beim nächsten Mal bedauerlicherweise Leute nicht mehr mitmachen."

Quelle: RT DE

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