Freispruch im Beihilfe-Prozess um Brandanschlag von Saarlouis
Archivmeldung vom 09.07.2024
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićIm Beihilfe-Prozess um den tödlichen Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim im saarländischen Saarlouis im September 1991 ist der Angeklagte freigesprochen worden.
Das Oberlandesgericht Koblenz verneinte bei der Urteilsverkündung am
Dienstag eine psychische Beihilfe zum Mord. Das Gericht folgte damit der
Forderung der Verteidigung. Die Bundesanwaltschaft hatte dagegen eine
Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren gefordert. Sie hatte dem heute
55-Jährigen Beihilfe zu Mord sowie Beihilfe zu versuchtem Mord zum
Nachteil von 20 Menschen vorgeworfen.
Bei dem Brand vor knapp 33
Jahren war damals ein Mann an einer Rauchgasvergiftung und schweren
Verbrennungen gestorben. Zwei weitere Bewohner der Unterkunft hatten aus
Fenstern springen müssen, um sich vor den Flammen zu retten, wobei sie
sich schwere Verletzungen zugezogen hatten. Die Polizei hatte die
Ermittlungen wenig später eingestellt und war dafür kritisiert worden.
Erst im Januar 2021 kam der Fall erneut ins Rollen, nachdem eine Zeugin
der Polizei einen entscheidenden Tipp gegeben hatte.
Der
mutmaßliche Täter war im Oktober 2023 wegen Mordes und versuchten Mordes
zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten verurteilt
worden. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Quelle: dts Nachrichtenagentur