Personalausweise als Handelsware
Archivmeldung vom 01.02.2006
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.02.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Jens BrehlDie Bundesregierung will ab 2008 alle 80 Millionen Bundesbürger mit einem neuartigen digitalen Personalausweis ausstatten. Wirtschaftsunternehmen sollen ebenfalls digital auf die gespeicherten Personendaten zugreifen können - aber nur gegen Gebühr.
Die öffentliche Verwaltung betritt damit Neuland. Wie die
Analysten von Kuppinger Cole + Partner (KCP) aus zuverlässiger Quelle
im Bundesinnenministerium erfahren haben, sollen die digitalen
Ausweisdaten wie Name, Adresse und Geburtsdatum auf den neuen
Personalausweisen zunächst nur für Behörden zugänglich sein. Will
dagegen ein Privatunternehmen die Daten nutzen, muss es eine
Berechtigung erwerben und ein Nutzungsentgelt entrichten. Offen ist,
wie die Abrechnung erfolgen soll. Im Gespräch ist ein Betrag von 40
bis 50 Cents pro Datensatz.
Das Geld aus dem Verkauf der Berechtigungszertifikaten soll, wie
KCP erfuhr, weitgehend dazu verwendet werden, die höheren Kosten der
Hightech-Ausweise auszugleichen. Bei der Einführung des
elektronischen Reisepasses im Oktober 2005 hatte es Kritik an den
massiv gestiegenen Kosten für die Bürger gegeben: Mit 59 Euro hatte
sich der Preis für ein Reisepass mehr als verdoppelt.
Der neue Personalausweis wird auch biometrische Daten, nämlich ein
digitalisiertes Bild des Besitzers sowie Fingerabdrücke, enthalten.
Zusätzlich ist geplant, die technischen Voraussetzungen für den
Einsatz des Personalausweises als qualifizierte digitale Signatur zu
schaffen.
Der Verkauf von Zugriffsrechten auf digitale Personendaten durch
Behörden ist umstritten. Angeblich plant das zuständige
Innenministerium deshalb eine Änderung des Gesetzes über
Personalausweise (PersAuswG) von 1984. Diese schreibt vor, dass jeder
deutsche Bürger, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, verpflichtet
ist, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer
zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen. Im
Gesetz geregelt ist aber nur der Austausch von Ausweisdaten zwischen
Behörden.
Allerdings findet der Personalausweis auch im Wirtschaftsleben
breiten Einsatz, etwa als Identitätsnachweis bei der Eröffnung von
Bankkonten, bei Vertrags- und Kaufabschlüssen, beim Abholen von
Paket- und Briefsendungen oder beim Einchecken in einem Hotel sowie
als Altersnachweis im Bereich des Jugendschutzes.
Quelle: Pressemitteilung Kuppinger Cole + Partner