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Wohnnebenkosten: Bremen am teuersten - Erfurt am günstigsten

Archivmeldung vom 20.06.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.06.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
(Symbolbild)
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Bild: copyright free / Eigenes Werk

Eigentümer und Mieter in den 16 Landeshauptstädten müssen in diesem Jahr deutlich mehr Geld für Müll, Wasser und die Grundsteuer ausgeben als 2023. Durchschnittlich stiegen die Wohnnebenkosten für 2024 um rund 3,6 Prozent, wie eine Erhebung des Bunds der Steuerzahler ergibt, über die das Nachrichtenportal T-Online berichtet.

Im Schnitt zahlt ein Musterhaushalt (drei Personen, Einfamilienhaus) demnach 1.944,49 Euro für die erhobenen Gebühren, Steuern und Abgaben. Spitzenreiter im Vergleich ist in diesem Jahr Bremen. Dort fielen insgesamt 2.419,93 Euro an, ein Plus von 157,84 Euro gegenüber 2023. Am günstigsten kommen dagegen die Menschen in Thüringens Landeshauptstadt Erfurt weg. Dort muss ein vergleichbarer Haushalt lediglich 1.566,40 (2023: 1.522,97 Euro) Euro an die Kommune zahlen. 

Den höchsten Anstieg in absoluten Summen verzeichnete der Steuerzahlerbund mit einem Plus von 283,36 Euro gegenüber dem Vorjahr derweil in Dresden. Größter Treiber dieser Entwicklung in der sächsischen Landeshauptstadt ist dabei ein starker Anstieg der Trinkwasserpreise sowie der Abfallgebühren. Steuerzahlerbund-Präsident Reiner Holznagel alarmieren die Zahlen. "Der Staat ist ein wesentlicher Wohnkostentreiber - die Menschen dürfen keinesfalls weiter belastet werden", sagte er T-Online. Vielmehr brauche es eine Entlastung der Bürger, etwa bei der Stromsteuer oder der Mehrwertsteuer auf Energieträger und Heizstoffe. Für den Landeshauptstadt-Vergleich hat der Verband die Belastung durch sechs verschiedene Wohnnebenkosten für einen Drei-Personen-Haushalt in einem Einfamilienhaus ermittelt. 

Im Einzelnen sind das die Wasserentgelte, die Abfall-, Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren, die Grundsteuer sowie der Rundfunkbeitrag. Dieser ist zwar bundesweit einheitlich, stelle aber "einen zusätzlichen Kostenfaktor für nahezu jeden Bürger dar", so der Steuerzahlerbund, weshalb er in die Auswertung aufgenommen sei.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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