DLV: Staatliche Bayerische Lottogesellschaft beauftragt Spitzel
Archivmeldung vom 14.06.2008
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie Bayerische Landesregierung sieht sich mit dem Vorwurf konfrontiert, in eine Spitzelaffäre verwickelt zu sein. Entkräftet werden konnte dieser schwerwiegende Verdacht, der auch Gegenstand einer parlamentarischen Anfrage im Bayerischen Landtag ist, bislang nicht.
Der Abhörskandal steht in direktem Zusammenhang mit dem umstrittenen Glücksspielstaatsvertrag, der nach monatelangem Ringen der Landespolitiker zum 1.1.2008 trotz zahlreicher Warnungen vor dem damit verbundenen geplanten Rechtsbruch in Kraft gesetzt worden ist. Dieser in kürzester Zeit von zahlreichen deutschen Gerichten als verfassungs- und gemeinschaftsrechtswidrig bezeichnete Vertrag ist inzwischen erwartungsgemäß Gegenstand eines Vertragsverletzungsverfahrens der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland.
Urheber dieses Desasters sind die Lotteriereferenten der Landesfinanz- und -innenministerien. Sie versprachen der Politik mit dem Staatsvertrag den Erhalt des Lottomonopols und die Vernichtung unliebsamer privater Konkurrenz. Dazu zählen auch die gewerblichen Spielvermittler, die bislang Vertriebspartner der staatlichen Lottogesellschaften waren. Sie müssen nun im Zuge des Staatsvertrages in jedem der Bundesländer beantragen, dort tätig sein und die Lottoscheine abgeben zu dürfen. Ein Recht auf Genehmigung gibt es jedoch nicht. Damit wollen die die Lottogesellschaften ihre Gebietskartelle zementieren, die ihnen das Bundeskartellamt verboten hatte.
"Die Spitzelaffäre zeigt, mit welcher Härte die Verfechter des Lottomonopols wie Erwin Horak und Hans-Wilhelm Forstner jenseits von Recht und Gesetz kämpfen", so Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes. "Der eigentliche Skandal ist jedoch, dass dies anscheinend unter Aufsicht der Landesregierung geschieht. Die Verantwortlichen müssen zur Rechenschaft gezogen werden."
Im Fokus der Privatermittler stand eine seit Jahren
von Lotto Bayern erbittert bekämpfte Lottoannahmestelle. Die Detektive
sollten Beweise sammeln, dass die Annahmestelle mit gewerblichen
Spielvermittlern kooperiert, also Tippscheine von solchen Vermittlern
annimmt, die per Post oder Internet Tausende Lottokunden betreuen. Ein
absurder Vorwurf, der das Ausmaß der Rechtsverstöße bei Lotto Bayern
unterstreicht: Das Bundeskartellamt hat der Staatlichen
Lotterieverwaltung in Bayern die Behinderung gewerblicher
Lotterievermittler ausdrücklich und sofort vollziehbar verboten. Faber:
"Mit seinem Geständnis, die Privatdetektive beauftragt zu haben,
dokumentiert Lotto-Präsident Horak, dass in seiner Behörde nicht nur
Kartellrecht gebrochen wird, sondern auch die Begehung von Straftaten
als Mittel der Bekämpfung privater Konkurrenz nicht ausgeschlossen
ist".
Quelle: Deutscher Lottoverband (DLV)