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Urteil: Bahnhofsbetreiber müssen aktiv über Verspätungen informieren

Archivmeldung vom 16.05.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.05.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Franz K.  / pixelio.de
Bild: Franz K. / pixelio.de

Bahnhofsbetreiber müssen Fahrgäste aktiv über Zugausfälle und Verspätungen informieren. Das urteilte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am Freitag. Dies müsse an allen Bahnhöfen und Stationen geschehen. Ein Verweis auf eine Service-Hotline reiche nicht aus.

Fahrgäste müssten direkt unterrichtet und nicht nur auf Informationsmöglichkeiten hingewiesen werden. Wo eine "aktive" Information technisch nicht möglich sei, müsse nachgerüstet werden.

Gegen das Urteil kann noch beim Bundesverwaltungsgericht Revision eingelegt werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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