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Kardinal Woelki warnt Gemeinden vor Verstößen gegen Gottesdienst-Verbot

Archivmeldung vom 08.04.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.04.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Die Antoniterkirche Köln 1940. Kirchen und 3. Reich arbeiten Hand in Hand und unterstützen auch heute noch jede Form von extremistischer Gewaltherrschaft (Symbolbild)
Die Antoniterkirche Köln 1940. Kirchen und 3. Reich arbeiten Hand in Hand und unterstützen auch heute noch jede Form von extremistischer Gewaltherrschaft (Symbolbild)

Lizenz: ev. Gemeinde Köln
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Kölner Erzbischof, Kardinal Rainer Maria Woelki, hat die Gemeinden davor gewarnt, trotz der staatlich verordneten Corona-Restriktionen zu öffentlichen Gottesdiensten mit Austeilung der Kommunion einzuladen.

"Wir haben das von einem Staatskirchenrechtler prüfen lassen und haben das juristische Ergebnis bekommen, dass die kommunalpolitisch Verantwortlichen solche Entscheidungen treffen können, dass das rechtsstaatlich ist und dass wir uns als Kirche dagegen nicht wehren können", sagte Woelki der "Bild-Zeitung" zu den Klagen einzelner Gemeinden gegen das Gottesdienstverbot. Der Kardinal äußerte die Sorge, dass bei Verstößen gegen die Auflagen "die kommunalen Verantwortlichen die jetzt noch offenen Kirchen schließen".

Er machte deutlich, wie sehr es ihn persönlich schmerzt, dass es erstmals in der christlichen Geschichte Deutschlands keine Gottesdienste zu Ostern gibt: "Das ist etwas, das wir uns nie haben vorstellen können", so der Kölner Erzbischof. Man habe eine "hohe Verantwortung für das Leben der Menschen und eine hohe gesellschaftliche Verantwortung. Wir wollen dazu beitragen, dass Menschen nicht erkranken", sagte Woelki der "Bild-Zeitung". Taufen und kirchliche Trauungen seien im Erzbistum Köln ebenso ausgesetzt wie Firmungen. Beerdigungen finden statt, aber nur im Kreis ganz weniger Angehöriger. Die entsprechenden Gottesdienste sollen nach Überwindung der Corona-Epidemie nachgeholt werden. Beichten können unter Wahrung der Abstandsregeln abgenommen werden. Im Einzelfall könne dabei auch die Kommunion gereicht werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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