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Strafrechtler hält Vorgehen der Staatsanwaltschaft in Sachen Stadtarchiv-Einsturz für fragwürdig

Archivmeldung vom 15.02.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.02.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
3. März 2009: Das Kölner Stadtarchiv unmittelbar nach dem Einsturz
3. März 2009: Das Kölner Stadtarchiv unmittelbar nach dem Einsturz

Foto: Frank Domahs
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Mit Unverständnis reagiert der Professor für Wirtschaftsstrafrecht, Uwe Hellmann, auf die Entscheidung der Staatsanwaltschaft reagiert, kein Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Vorstand der KVB, Walter Reinarz, einzuleiten. Reinarz war zum Zeitpunkt des Einsturzes des Kölner Stadtarchivs am 3. März 2009 der Technikvorstand der Kölner Verkehrs-Betriebe. Diese ist die Bauherrin der neuen Kölner U-Bahn.

Der Juraprofessor sagt in einem WDR-Interview der Lokalzeit aus Köln: "Das ist durchaus ungewöhnlich, weil die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen auf alle Personen erstrecken muss, die für einen bestimmten Vorfall verantwortlich sein könnten. Der Staatsanwalt sollte sehr gute Gründe haben, wenn er einzelne Personen von vornhinein ausnimmt."

In knapp drei Wochen verjährt die mögliche Strafverfolgung gegen Personen, gegen die noch kein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Sollte sich zu einem späteren Zeitpunkt bei diesen doch eine Schuld nachweisen lassen, drohe der Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Strafvereitelung im Amt.

Eine Kölner Bürgerinitiative hat bekannt gegeben, dass sie heute Strafanzeige gegen Walter Reinarz und einen Mitarbeiter der Stadt Köln gestellt hat.

Quelle: WDR Westdeutscher Rundfunk (ots)

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