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Deutsche Mutter mit 37 Messerstichen hingerichtet: Keine Haftstrafe für afghanischen Mörder

Archivmeldung vom 26.11.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.11.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Richter Jörg Brommann (Mitte) verantwortet das skandalöse Urteil.
Richter Jörg Brommann (Mitte) verantwortet das skandalöse Urteil.

Bild: AN / Eigenes Werk

"Ein abgelehnter Asylbewerber hat in Kiel (Schleswig-Holstein) eine zweifache Mutter grausam ermordet. Mit 37 Messerstichen richtete der Asylforderer die 36-Jährige regelrecht hin. Der Richter ließ Milde walten und vergab einen üppigen Migrationsbonus: Der afghanische Mörder muss nicht hinter Gitter." Dies berichtet das Portal "Anonymousnews" unter Verweis auf einen Bericht von "Tag24".

Weiter berichtet das Portal: "Ein 25 Jahre alter Asylforderer hat in Kiel einen bestialischen Mord verübt. Eine 36-jährige Deutsche hatte sich auf den Fluchtsimulanten eingelassen. Sie hatten sich bei einer Geburtstagsfeier in der Nachbarschaft kennengelernt und führten Zeitweise eine Beziehung. Dass die zweifache Mutter die Beziehung schließlich beendete, gefiel dem afghanischen Zuwanderer ganz und gar nicht. Er fasste den Plan, sich an ihr zu rächen.

Unbemerkt stieg er mit einem Messer bewaffnet durch ein Kellerfenster in das Haus der Frau ein und überraschte sie. Ohne groß zu zögern, stach er wie von Sinnen zu. Insgesamt 37 mal rammte der ehemalige Soldat das Messer in den Körper der 36-Jährigen. Dabei erlitt das Opfer auch einen Stich in den Hirnstamm. Die Frau hatte keinerlei Chance und verblutete qualvoll in ihrem Kieler Reihenhaus.

Richter vergibt Migrationsbonus – keine Haftstrafe

Das grausame Verbrechen zeigte nach Worten des Vorsitzenden Richters Jörg Brommann einen „absoluten Vernichtungswillen im Sinne einer gezielten und beabsichtigten Tötung“. Der Beschuldigte „wusste genau, was er tat und hat gesehen, was er angerichtet hat“, sagte Brommann während der Verhandlung. Unfassbar erscheint dahingehend das Urteil: Den afghanischen Mörder erwartet keine Haftstrafe.

Im Rahmen einer in der BRD typischen Täter-Opfer-Umkehr wurde der kaltblütige Mörder nämlich wieder einmal als schuldunfähig eingestuft. Er leide an einer paranoiden Schizophrenie, so die migrationsfreundliche Feststellung. Deshalb wird der Afghane für die Hinrichtung der zweifachen Mutter nicht bestraft. Er wird statt in einer Gefängniszelle zukünftig in einer netten psychiatrischen Einrichtung untergebracht werden – auf Kosten des Steuerzahlers versteht sich. 4K-Fernseher und PlayStation stehen schon bereit.

Verbrechen hätte verhindert werden können

So unglaublich dieses Urteil klingt, so bedauernswert sind auch die Umstände, unter denen die 36-jährige Deutsche aus dem Leben scheiden musste. Denn die Tat hätte verhindert werden können. Der afghanische Mörder hatte in der BRD einen Asylantrag gestellt, der längst abgelehnt wurde. Demnach hätte der zugewanderte Messerstecher schon lange abgeschoben werden müssen. Das Versagen der bundesdeutschen Behörden ermöglichte es erst, dass dieser gewissenlose Mord in Kiel überhaupt stattfinden konnte. Damit geht ein weiteres Leben einer Deutschen auf das Konto von Angela Merkel und ihren Helfershelfern. Die Kinder der 36-Jährigen müssen nun ohne Mutter großwerden."

Quelle: Anonymousnews von Roscoe Hollister

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