5,5 % weniger Gründungen größerer Betriebe im 1. Quartal 2023 als im Vorjahresquartal
Archivmeldung vom 12.05.2023
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Freigeschaltet durch Mary SmithIm 1. Quartal 2023 wurden in Deutschland rund 33 100 Betriebe gegründet, deren Rechtsform und Beschäftigtenzahl auf eine größere wirtschaftliche Bedeutung schließen lassen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Auswertung der Gewerbemeldungen mitteilt, waren das 5,5 % weniger neu gegründete größere Betriebe als im Vorjahresquartal.
Mehr neu gegründete Kleinunternehmen und Nebenerwerbsbetriebe
Im Gegensatz zu den größeren Unternehmen lag die Zahl neu gegründeter Kleinunternehmen im 1. Quartal 2023 mit rund 51 200 um 39,8 % über dem Vorjahresniveau. Die Zahl der neu gegründeten Nebenerwerbsbetriebe stieg gegenüber dem Vorjahresquartal um 3,3 % auf rund 88 300.
Die Gesamtzahl der Gewerbeanmeldungen nahm im 1. Quartal 2023 um 8,6 % gegenüber dem Vorjahresquartal auf rund 208 600 zu. Zu den Gewerbeanmeldungen zählen neben Neugründungen von Gewerbebetrieben auch Betriebsübernahmen (zum Beispiel Kauf oder Gesellschaftereintritt), Umwandlungen (zum Beispiel Verschmelzung oder Ausgliederung) und Zuzüge aus anderen Meldebezirken.
Mehr vollständige Gewerbeaufgaben
Die Gesamtzahl der vollständigen Gewerbeaufgaben war im 1. Quartal 2023 mit rund 141 900 um 16,8 % höher als im Vorjahresquartal.
Rund 28 900 Betriebe mit größerer wirtschaftlicher Bedeutung gaben im 1. Quartal 2023 ihr Gewerbe vollständig auf. Das waren 12,3 % mehr als im 1. Quartal 2022. Die Zahl der aufgegebenen Kleinunternehmen stieg um 29,9 % auf rund 56 100. Damit wurden im 1. Quartal 2023 trotz des starken Anstiegs bei den Gewerbeanmeldungen mehr Kleinunternehmen aufgeben als neu gegründet. Die Zahl der aufgegebenen Nebenerwerbsbetriebe nahm um 8,2 % auf rund 56 900 zu.
Die Zahl der Gewerbeabmeldungen bei den Gewerbeämtern lag im 1. Quartal 2023 mit rund 176 200 um 13,5 % über dem Vorjahresniveau. Bei dieser Gesamtzahl handelt es sich nicht nur um Gewerbeaufgaben, sondern auch um Betriebsübergaben (zum Beispiel Verkauf oder Gesellschafteraustritt), Umwandlungen oder Fortzüge in andere Meldebezirke.
Methodische Hinweise:
Von einer größeren wirtschaftlichen Bedeutung wird ausgegangen, wenn ein Betrieb durch eine juristische Person oder eine Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit (Personengesellschaft) gegründet beziehungsweise aufgegeben wird. Auch von natürlichen Personen gegründete beziehungsweise aufgegebene Betriebe können hierunter fallen, sofern die Person im Handelsregister eingetragen ist, Arbeitnehmerinnen beziehungsweise Arbeitnehmer beschäftigt oder bei der Gründung eine Handwerkskarte besitzt.
Ein Kleinunternehmen ist definiert als Unternehmen, dessen Hauptniederlassung durch eine Nicht-Kauffrau oder einen Nicht-Kaufmann gegründet beziehungsweise aufgegeben wird und das nicht im Handelsregister eingetragen ist. Das Unternehmen beschäftigt zudem keine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und besitzt bei der Gründung keine Handwerkskarte.
Nebenerwerbsbetriebe sind Betriebe, die neben einer Haupterwerbstätigkeit im gewerblichen Bereich angemeldet werden.
Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)