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Anwalt Wastl spricht nun doch von pflichtwidrigem Verhalten Woelkis

Archivmeldung vom 25.03.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.03.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Kardinal Rainer Maria Woelki (2015) in der Mitte, Archivbild
Kardinal Rainer Maria Woelki (2015) in der Mitte, Archivbild

Foto: DIZer
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Münchner Rechtsanwalt Ulrich Wastl sieht das Verhalten des Kölner Erzbischofs Rainer Maria Kardinal Woelki im Fall des Düsseldorfer Pfarrers O. als "dem Grunde nach pflichtwidrig" an, obwohl er dies im Gutachten der Kanzlei Westphal Spilker Wastl nicht erwähnt hat. Das teilte er der Kölnischen Rundschau mit.

Wastls Arbeit wird vom Erzbistum nicht veröffentlicht wird, liegt aber zur Einsicht aus. Wastls Kanzlei soll Woelki vorab unterrichtet haben, dass er nicht belastet werde. Woelki hatte einen Missbrauchsvorwurf gegen den inzwischen schwerkranken Pfarrer nicht nach Rom gemeldet. Wastl: "Die besonderen, uns damals bekannten Umstände des Einzelfalles, namentlich der Gesundheitszustand des Beschuldigten und die in Anbetracht dessen aller Voraussicht nach zu erwartende Entscheidung der Glaubenskongregation, unterscheiden diesen von den von uns dargestellten Fällen." Er erfülle nicht die Anforderungen, "die wir an eine öffentliche Darstellung gestellt haben". Der vom Erzbistum neu beauftragte Gutachter Björn Gercke sah keine Pflichtverletzung Woelkis.

Auch einen weiteren Fall, in dem der frühere Personalchef und heutige Kölner Weihbischof Ansgar Puff belastet wird, hatte Wastls Kanzlei nicht aufgeführt. Wastl erkläre dazu, Puffs Verhalten als Personalchef sei "zwar als pflichtwidrig zu bewerten, erfüllt jedoch nicht die Anforderungen, die wir an eine öffentliche Darstellung gestellt haben; zumal eine Anonymisierung - wie die weitere Entwicklung belegt - im Ergebnis nicht möglich ist". Gercke hatte den Fall ohne namentliche Nennung von Puff berücksichtigt, Woelki hat Puff auf dessen Bitte hin von seinen Aufgaben freigestellt.

Quelle: Kölnische Rundschau (ots)

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