Bundesverfassungsgericht entscheidet über Kopftuchverbot
Archivmeldung vom 03.08.2011
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDas Bundesverfassungsgericht wird voraussichtlich im nächsten Jahr über Klagen zum Kopftuchverbot entscheiden. Derzeit seien zwei Fälle anhängig, sagte die Sprecherin des Karlsruher Gerichts dem in Berlin erscheinenden Tagesspiegel (Donnerstagausgabe). In einem Fall handle es sich um eine Lehrerin, in dem anderen um eine Sozialpädagogin, die an einer Gesamtschule als Schlichterin arbeitet.
Beide sähen ihre vom Grundgesetz garantierte Religionsfreiheit durch das Kopftuchverbot an Schulen verletzt. Seit 2004 haben acht Bundesländer Kopftuchgesetze erlassen, in den meisten sind christliche und "abendländische" Symbole von der Verpflichtung der Lehrenden zu Neutralität ausgenommen. Vorausgegangen war ein erstes Urteil des Bundesverfassungsgericht. Es hatte 2003 den Ländern das Recht zugebilligt, Kopftuchverbote auszusprechen, machte allerdings zur Pflicht, dies in einem Gesetz zu tun. Nordrhein-Westfalens Schulministerin hatte kürzlich erklärt, sie werde die Karlsruher Entscheidungen abwarten, bevor sie ihrerseits über die Zukunft des nordrhein-westfälischen Gesetzes entscheide. Es wurde seinerzeit unter der schwarz-gelben Vorgängerregierung erlassen.
Quelle: Der Tagesspiegel (ots)