Lindau: Haft wegen verbotener Prostitution und Zurückweisung nach Bulgarien
Am Nikolaustag (6. Dezember) haben Bundespolizisten eine gesuchte ungarische Staatsangehörige wegen Ausübung verbotener Prostitution in Strafhaft gebracht. Der geplante Besuch eines Freundes in Deutschland endete für einen Syrer in Bulgarien.
In den frühen Morgenstunden des 6. Dezember kontrollierte die Bundespolizei Lindau am Grenzübergang Hörbranz (BAB96) die Insassen eines Kleinbusses mit ungarischer Zulassung. Bei der Überprüfung einer mitreisenden Ungarin schlug der Fahndungscomputer an. Gegen die 24-jährige lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Landshut wegen Ausübung verbotener Prostitution vor. Die Frau hätte demnach eine Geldstrafe von rund 1.500 Euro einschließlich Verfahrenskosten zu begleichen gehabt. Da sie nicht über die geforderte Summe verfügte, lieferten die Beamten die Ungarin zur Verbüßung der verhängten Ersatzfreiheitsstrafe in die Justizvollzugsanstalt Memmingen ein.
Im weiteren Tagesverlauf kontrollierten die Lindauer Bundespolizisten im EuroCity 97 von Zürich nach München einen syrischen Staatsangehörigen. Der 27-jährige konnte sich lediglich mit einem bulgarischen Fremdenpass und einem nur für Bulgarien gültigen Aufenthaltstitel ausweisen. Die Beamten stellten bei der Überprüfung seiner Personalien fest, dass gegen den Migranten ein bis April 2027 gültiges Einreise- und Aufenthaltsverbot für die Bundesrepublik besteht. Der Mann war erst im Oktober dieses Jahres wegen eines abgelehnten Asylantrags nach Bulgarien abgeschoben worden. Nach eigenen Angaben wollte er nun einen Freund in München besuchen. Von seinem Einreiseverbot wollte er hingegen nichts gewusst haben.
Die Bundespolizisten zeigten den Syrer wegen versuchter unerlaubter Einreise an. Nach Beendigung aller polizeilichen Maßnahmen wurde der Migrant noch am selben Abend mit dem Flugzeug nach Bulgarien zurückgewiesen.
Quelle: Bundespolizeidirektion München (ots)